Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 172

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Mit dem vorliegenden Reformvorhaben wird eine Steigerung der Effizienz des Ge­richtshofes angestrebt. Die nunmehr vorgesehene einmalige Funktionsperiode der Richter von neun Jahren – bisher waren zwei Mal sechs Jahre möglich – stärkt die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter.

Wie wichtig das ist, erkläre ich anhand eines Beispiels aus Österreich, das ich auch im Ausschuss gebracht habe. Im Jahr 2001 fand eine fragwürdige Personalentscheidung zur Verlängerung der Funktionsperiode des damaligen Richters, Dr. Willi Fuhrmann, statt. Die Verlängerung wurde abgelehnt. Willi Fuhrmann ist 1998, nominiert von Öster­reich, Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geworden. Nach der damaligen Regelung war eine Funktionsperiode von sechs Jahren vorgesehen, mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederernennung.

Um eine gute Durchmischung der Richter zu gewährleisten, wurde festgelegt, dass die Funktionsperiode für die Hälfte der Richter auf drei Jahre festgelegt wird. Die Ent­scheidung fiel durch Los, und Willi Fuhrmann war so ein Richter, der durch Los eben nur eine dreijährige Funktionsperiode hatte. Willi Fuhrmann hat sich aber durch seine Tätigkeit in Straßburg ein außerordentlich hohes Ansehen bei seinen Kollegen und in der Fachwelt erworben und sich in höchstem Maße in dieser Funktion als qualifiziert gezeigt.

Als die Verlängerung der Funktionsperiode im Jahr 2001 anstand, weigerte sich die da­malige schwarz-blaue Regierung, Willi Fuhrmann zu verlängern, und man nominierte andere Kandidaten, was durchaus legitim ist. Aber es ist in diesem Zusammenhang öffentlich die begründete Vermutung geäußert worden, dass bei dieser Entscheidung nicht ausschließlich fachliche Kriterien ausschlaggebend waren, sondern rein parteipo­litische, betrieben durch die damalige Vizekanzlerin Riess-Passer.

Ein ähnlich fragwürdiges, parteipolitisch motiviertes Vorgehen wird durch die Neurege­lung betreffend die Funktionsperiode der Richter nicht mehr möglich sein.

Wir werden deshalb der Regierungsvorlage: Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontroll­systems der Konvention unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

20.15


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. – Bitte.

 


20.15.47

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorredner schon ausführ­lich berichtet haben, geht es hier um eine Verbesserung beziehungsweise um eine schnellere Bearbeitung von vielen Problemfällen gemäß der Europäischen Menschen­rechtskonvention, damit dieser mehr Länder beitreten.

2004 gab es zirka 80 000 Fälle, 2005 zirka 50 000 Fälle. Daher erfolgt jetzt eine Re­form des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die Richter selbst haben diesen Vorschlag mit erarbeitet. Früher hat es einen Drei-Richtersenat gegeben, jetzt wollen sie einen Ein-Richter-„Senat“, zusätzlich mit Sekretären, um weitere Vorprüfun­gen beziehungsweise diese große Zahl an Beschwerden entsprechend schneller bear­beiten zu können. Bei Wiederholungsfällen soll auch eine andere Vorgangsweise ge­wählt werden.

Die Amtszeit, wie meine Vorredner schon gesagt haben, soll von sechs auf neun Jahre verlängert werden, denn jetzt ist es so, dass, wenn jemand den anderen lästig fällt


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