Mit dem vorliegenden Reformvorhaben wird eine Steigerung der Effizienz des Gerichtshofes angestrebt. Die nunmehr vorgesehene einmalige Funktionsperiode der Richter von neun Jahren – bisher waren zwei Mal sechs Jahre möglich – stärkt die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter.
Wie wichtig das ist, erkläre ich anhand eines Beispiels aus
Österreich, das ich auch im Ausschuss
gebracht habe. Im Jahr 2001 fand eine fragwürdige Personalentscheidung zur
Verlängerung der Funktionsperiode des damaligen Richters, Dr. Willi
Fuhrmann, statt. Die Verlängerung wurde abgelehnt. Willi Fuhrmann ist 1998,
nominiert von Österreich, Richter am Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte geworden. Nach der damaligen Regelung war eine Funktionsperiode
von sechs Jahren vorgesehen, mit der Möglichkeit einer einmaligen
Wiederernennung.
Um eine gute
Durchmischung der Richter zu gewährleisten, wurde festgelegt, dass die
Funktionsperiode für die Hälfte der Richter auf drei Jahre festgelegt wird. Die
Entscheidung fiel durch Los, und Willi Fuhrmann war so ein Richter, der durch
Los eben nur eine dreijährige Funktionsperiode hatte. Willi Fuhrmann hat sich
aber durch seine Tätigkeit in Straßburg ein außerordentlich hohes Ansehen bei
seinen Kollegen und in der Fachwelt erworben und sich in höchstem Maße in
dieser Funktion als qualifiziert gezeigt.
Als die
Verlängerung der Funktionsperiode im Jahr 2001 anstand, weigerte sich die damalige
schwarz-blaue Regierung, Willi Fuhrmann zu verlängern, und man nominierte
andere Kandidaten, was durchaus legitim ist. Aber es ist in diesem Zusammenhang
öffentlich die begründete Vermutung geäußert worden, dass bei dieser
Entscheidung nicht ausschließlich fachliche Kriterien ausschlaggebend waren,
sondern rein parteipolitische, betrieben durch die damalige Vizekanzlerin
Riess-Passer.
Ein ähnlich fragwürdiges, parteipolitisch motiviertes Vorgehen wird durch die Neuregelung betreffend die Funktionsperiode der Richter nicht mehr möglich sein.
Wir werden deshalb der Regierungsvorlage: Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)
20.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. – Bitte.
20.15
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorredner schon ausführlich berichtet haben, geht es hier um eine Verbesserung beziehungsweise um eine schnellere Bearbeitung von vielen Problemfällen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention, damit dieser mehr Länder beitreten.
2004 gab es zirka 80 000 Fälle, 2005 zirka 50 000 Fälle. Daher erfolgt jetzt eine Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die Richter selbst haben diesen Vorschlag mit erarbeitet. Früher hat es einen Drei-Richtersenat gegeben, jetzt wollen sie einen Ein-Richter-„Senat“, zusätzlich mit Sekretären, um weitere Vorprüfungen beziehungsweise diese große Zahl an Beschwerden entsprechend schneller bearbeiten zu können. Bei Wiederholungsfällen soll auch eine andere Vorgangsweise gewählt werden.
Die Amtszeit, wie meine Vorredner schon gesagt haben, soll von sechs auf neun Jahre verlängert werden, denn jetzt ist es so, dass, wenn jemand den anderen lästig fällt