Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 178

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der Jugend zu treffen. Ich bedanke mich noch einmal stellvertretend beim Herrn Staatssekretär dafür. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.32


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Ich erteile es ihm.

 


20.32.57

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Die gemeinsame Ver­handlung zweier völlig unterschiedlicher Punkte erzwingt es, dass ich zum ersten Punkt nur einen Satz sage, und zwar: Die Grünen sprechen sich gegen die Art und Weise aus, dieses, wenn man es so will, Volksabstimmungs-Jubiläumsgeld auszuzah­len, weil es nicht einmal eine Zweckwidmung für etwaige Projekte zur Förderung des gedeihlichen Zusammenlebens der Volksgruppen dort gibt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Der Herr Holub von den Grünen unterstützt das aber in Kärnten!)

Unser Verdacht, dass insbesondere der Landeshauptmann da ein Verteilungsgeld zu­gesprochen bekommt, konnte im Ausschuss nicht entkräftet werden. Aber da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich habe unsere Entscheidung ja nur begründet.

Das wesentlich Interessantere ist die angesprochene Vier-Parteien-Einigung in der Frage des Abgabenänderungsgesetzes. Einen kleinen Wermutstropfen erkenne ich schon bei all dem, was Ausschussvorsitzender Stummvoll hier gelobt hat, und da muss man noch einmal kurz auf die Sache eingehen und reflektieren.

Das Umgründungssteuerrecht hatte eigentlich nie die Intention, besondere Steuervor­teile zu gewähren. Es sollten durch Umgründungen bloß keine Steuernachteile entste­hen. Tatsächlich ist es aber so, dass da das langjährige Recht ein paar Schlupflöcher aufgetan hat, die jetzt geschlossen werden.

Die Schlupflöcher werden also jetzt geschlossen, und das ist gut so. Wir haben uns tat­sächlich unter Beteiligung aller Parteien vorgehantelt, und mit jeder Runde ist es in der Sache besser geworden.

Trotzdem bleibt eines zu kritisieren: Wenn es darum geht, Schlupflöcher zu schließen, wenn das die Hauptintention ist, dann wäre es nach Meinung der grünen Fraktion sinn­voll und vernünftig, das möglichst rasch zu machen. Ich muss aber mit Bedauern fest­stellen: Mit dieser meiner Meinung habe ich mich leider nicht durchgesetzt. Im Wesent­lichen waren sich am Ende des Tages – das hätte der Herr Finanzminister an dieser Stelle gesagt – alle drei anderen Fraktionen einig darüber, dass man da eine Frist bis 31. Jänner gewährt.

Ich gestehe, dass es bei solchen Materien sehr schwierig ist, mit ein und demselben Lenkungseffekt die Guten und die Bösen auseinander zu klauben, denn ein Gesetz richtet sich nun einmal an alle Normunterworfenen. So ist es! Deshalb kann ich nach­vollziehen, wie Sie argumentieren. Nur: Ich glaube, wenn im Vordergrund steht, Steu­erschlupflöcher zu schließen, dann wären wir besser beraten gewesen, ein rascheres Inkrafttreten, und zwar in diesem Fall mit 31. Dezember dieses Jahres, zu erwirken.

Ich weiß mich da auf einer Linie mit dem Finanzministerium. Der Vorschlag hatte ja dann am Schluss tatsächlich so gelautet. Aber es ist nun einmal nicht so. Ich wollte es trotzdem erwähnt haben, denn es war ja wirklich phasenweise eine spannende Ver­handlung. Man merkt, was ein lebendiger Parlamentarismus erzeugt, wenn plötzlich im Bundesrat andere Mehrheiten möglich sind.

Ich will diese Gelegenheit nicht ungenützt lassen, mich ausdrücklich bei den Mitarbei­terinnen des Finanzministeriums, muss man an dieser Stelle sagen, zu bedanken. Das ist wahrscheinlich im Sinne aller Fraktionen. Beginnen möchte ich natürlich beim Gene-


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