Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 181

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Die SPÖ hat sich aus, wie ich glaube, demagogischen Gründen – es wird da ein neues Klassenkampfmodell aufgebaut – dazu entschlossen, zu behaupten, es gebe nur ein Entweder-Oder, es gebe nur ein Klein gegen Groß, Gruppenbesteuerung sei schlecht, weil nur für die Großen, und die Kleinen seien diejenigen, die draufzahlen. Da liegt na­türlich ein fundamentaler Trugschluss vor, wenn man das wirklich ernst meint – ich glaube es nicht, sage es aber trotzdem, denn man soll ja vorerst einmal guten Willen unterstellen –, nämlich der Trugschluss, dass die Wirtschaft je von einem Gegeneinan­der, einem Entweder-Oder leben könnte. Es gibt natürlich immer nur ein Miteinander: die Großen mit den Mittleren und mit den Kleinen. Es gilt, Synergien und Symbiosen zu erzielen.

Damit das etwas deutlicher wird, möchte ich für Kollegen Matznetter, aber auch all sei­ne Kollegen von der SPÖ aus dem „WirtschaftsBlatt“ vom 3. Dezember 2005 zitieren. Da steht: „Gruppenbesteuerung nicht nur für Großkonzerne interessant“, so Herr Hüb­ner, ausgewiesener Wirtschaftsberater, Kollege vom Matznetter. Die IWI-Studie gibt es schon seit Mai – man hätte sie einmal lesen können, wenn man es ernst meint –, in der deutlich herausgearbeitet wird, dass jedes Headquarter, das wir mit der Gruppenbe­steuerung nach Österreich holen, in der Folge dreimal so viele Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen der Region schafft.

Wir haben nicht zuletzt ein Beispiel aus jüngster Zeit. „Borealis“ ist deswegen nach Ös­terreich gekommen und hat sich nicht für London und nicht für Brüssel entschieden, weil die Gruppenbesteuerung hier eine Tatsache ist. Das sollte gerade die Wiener Kol­legen, vor allem den Kollegen Eder, der ja nach mir reden wird, sehr interessieren, weil das der Wirtschaftsregion Wien nützt, Arbeitsplätze schafft und den Wirtschaftsstandort sichert und stärkt.

Das ist unsere Politik, Kollege Matznetter, und diese unsere Politik werden wir fortset­zen. Wir werden die Headquarters nach Österreich holen, weil die Headquarters Ar­beitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen erzeugen, und diese wiederum brin­gen die Steuerleistung, die es leicht macht, den Ausfall bei der Gruppenbesteuerung zu kompensieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.44


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

 


20.44.51

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Christoph Matznetter und ich haben am 28. September einen Antrag eingebracht, der zum Ziel hat, die Änderung der Besteuerung von Bezugsnachzahlungen im Insolvenzverfahren zu erreichen. Ich brin­ge jetzt ein Beispiel dazu, damit man weiß, worum es da geht.

Ein Betrieb geht im Jahr 2003 in Konkurs. Die Auszahlungen der Entgelte, also der Löhne der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, durch den Insolvenzausfallfonds er­folgen meist ein halbes oder dreiviertel Jahr später. Hat in der Zwischenzeit der eine oder andere Arbeitnehmer/die eine oder andere Arbeitnehmerin schon wieder ein neu­es Dienstverhältnis begonnen, und zwar im Jahr 2004, dann geschieht bei der Steuer­veranlagung Folgendes: Die Nachzahlungen aus dem Jahr 2003 und das Einkommen aus dem Jahr 2004 werden zusammengezählt, und das heißt, die Bemessungsgrund­lage ist eine höhere.

Wir wollten das abändern. Unser Vorschlag war: Die Nachzahlungen in einem Insol­venzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch be­steht. Ich möchte mich bei der Regierung beziehungsweise beim Finanzministerium


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