Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Lunacek,
Freundinnen und Freunde betreffend österreichische Initiative für die
europaweite Einführung einer Devisentransaktionssteuer für das EU-Budget und
die Entwicklungszusammenarbeit,
eingebracht im Zuge der Debatte über die
Erklärung des Bundeskanzlers zur österreichischen EU-Präsidentschaft im ersten
Halbjahr 2006
Am 18. Dezember 2005 meinte
Bundeskanzler Schüssel in der ORF-„Pressestunde“, er wolle punkto
EU-Finanzierung künftig keine zusätzliche Europa-Steuer sondern eine ansetzen
bei „Themen, die heute (...)
international überhaupt nicht besteuert werden“, etwa bei
„Finanzdienstleistungen“.
Schüssel beantwortete in der
„Pressestunde“ jedoch nicht die daraufhin gestellte Frage, ob damit die sog.
Tobin-Steuer eines der Projekte der österreichischen Präsidentschaft werden
könnte.
James Tobin, ein US-amerikanischer
Wirtschaftnobelpreisträger, hatte bereits in den 70er Jahren die Idee, die
Finanzmärkte durch die Einführung einer Steuer, der so genannten Tobin-Steuer,
zu stabilisieren und damit Finanzkrisen vorzubeugen. Neben dieser
stabilisierenden Funktion hätte die Tobin-Steuer auch den Effekt, den bisher
gegenüber dem Faktor Arbeit wesentlich geringer belasteten Faktor Kapital
stärker als bisher zu besteuern.
Täglich werden mehr als 1.200 Milliarden
Euro auf den internationalen Finanzmärkten umgesetzt. Davon sind laut Bank für
Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) mehr als 80 % Anlagen mit einer
Laufzeit von 7 Tagen oder weniger. Dieses kurzfristige (oftmals spekulative)
Kapital zeichnet sich durch hohe Volatilität und Mobilität aus und stellt eine
wesentliche Bedrohung für die Anlegerländer dar. Durch ihr großes
Handelsvolumen sind diese Märkte zu einem bedeutenden Machtfaktor geworden, die
einen zunehmenden Einfluss auf Politik und Gesellschaft gewinnen.
Anlageerwartungen werden nicht mehr durch ökonomische Basisdaten sondern von
kurzfristigen Renditeerwartungen privater Finanzmarktakteure bestimmt. Dies
hat nicht zuletzt zu Währungs- und Finanzkrisen wie in Mexiko (1994 – 95),
Asien (1997), Russland (1998) und vor kurzem auch Argentinien (2001) geführt.
Die Tobin-Steuer sollte auf alle
Devisentransaktionen eingehoben werden, egal welchem Zweck sie dienen. Dabei
stand man vor dem Problem einen Steuersatz zu finden, der sowohl hoch genug
war, um Spekulationen abzuwehren, und niedrig genug, um Investitionen, die dem
Warenhandel oder der Wechselkurssicherung dienen, nicht zu beeinträchtigen.
Eine Weiterentwicklung der Tobin-Steuer, die dieses Problem lösen kann, schlägt
der deutsche Wirtschaftsprofessor Paul Bernd Spahn vor – die „Spahn-Steuer“.
Spahn schlägt
ein Zwei-Ebenen-System vor, das sowohl Einnahmen schaffen als auch einen
Abschreckungseffekt erzielen kann. Ein Teil dieser Steuer ist eine „klassische“
Tobin-Steuer, allerdings mit einem sehr niedrigen Steuersatz – etwa 0,01–0,04
%. Dieser Steuersatz darf vor allem den nicht-spekulativen Handel nicht
behindern und hat hauptsächlich fiskalische Funktionen. Der andere Teil der
Steuer besteht aus einer Zusatzabgabe, die speziell der Abwehr von
Spekulationen dient. Dieser Teil wird immer dann aktiviert wenn es zu
Spekulationen kommt.
Dafür muss man für die amtlichen Wechselkurse einer Währung einen entsprechenden Korridor für so genannte normale Transaktionen definieren. Bei Spekulationen kommt es zu einer abrupten Änderung des Wechselkurses. Hat man den Korridor richtig gewählt, überschreitet der Wechselkurs bei einer spekulativen Attacke denselben und