Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 98

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war natürlich immer entsprechend vertreten, gut vertreten, da bin ich sicher, durch entweder Herrn Staatssekretär Kukacka oder Herrn Staatssekretär Mainoni –, dann ginge ich gerne einmal mit Ihnen die Liste durch, wo ich zu diesem Zeitpunkt gerade war, wenn ich nicht im Verkehrsausschuss sein konnte. Das sind sicherlich wichtige Termine gewesen, aber diesbezüglich bin ich – noch einmal, das möchte ich betonen – immer gut vertreten gewesen. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Als Vizekanzler allein könnten Sie viel reisen!)

Aber ich komme später noch auf Sie zurück. Da ich gerade Herrn Abgeordneten Eder wieder hereinkommen sehe, möchte ich ihn betreffend etwas sagen. Er hat die Vorwürfe vorhin auch noch einmal wiederholt. Ich habe auch beobachtet, Herr Kollege Eder, dass Sie am Vormittag fest geklatscht haben, als die Aussage fiel, dass 160 km/h so etwas wie eine Geisterfahrt seien oder was auch immer. – Also: Ein Stück weit sind Sie schon mit mir gefahren, eben nicht gerade lange, aber in dem Fall sind Sie ein Stück weit schon auch mit mir auf einer Geisterfahrt unterwegs gewesen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.) Deshalb wundere ich mich schon, denn ich habe noch eine Aussendung von Ihnen in guter Erinnerung, die noch nicht allzu lange her ist, in der es heißt: SPÖ-Verkehrssprecher Eder kann sich Geschwindigkeitslimit von 150 km/h vorstellen und ist diskussionsbereit.

Ich bin auch diskussionsbereit. Wir können auch über 155 km/h oder 145 km/h oder 143 km/h oder was auch immer reden. (Heiterkeit des Staatssekretärs Mag. Mainoni.)

Ich möchte aber diese Angelegenheit ernst nehmen und sachlich bleiben. Es ist jedoch nicht so, dass diese Idee von vornherein auch aus Ihren Reihen als eine nicht machbare oder verrückte Idee bezeichnet worden ist. (Abg. Eder: Wir haben nie geredet!)

Was mich aber ärgert – und das passt auch genau dazu, was ich am Vormittag gesagt habe –, sind die Skandalisierungsversuche Ihrerseits, wenn Sie wieder mit der Boden­seeschifffahrt daherkommen. (Abg. Dr. Kräuter: Damit sind Sie dahergekommen! Sie selber!) Da sage ich Ihnen jetzt klipp und klar noch einmal: Im Jahr 1993 wurden die ÖBB in die Eigenständigkeit entlassen, wie Sie wissen. Das ist ein Gesetz, das ich wenig beeinflusst habe und auch nicht beeinflussen konnte (Abg. Dr. Gabriela Moser: Sie sind der Eigentümer!), das heißt, der zuständige Minister ist in Richtung ÖBB nicht einmal mehr weisungsberechtigt.

Ich kann Ihnen sagen, dass, was die Privatisierung der Bodenseeschifffahrt betrifft, das nicht die Idee der Regierung ist, auch nicht des Eigentümervertreters – das steht auch nicht im Regierungsprogramm –, sondern das war ein Vorschlag, der, wie ich jetzt recherchiert habe, im Mai von der Vorstandsdirektorin Diplomkauffrau Goldmann kam. Vielleicht haben Sie Kontakt zu ihr, das könnte ja zufälligerweise sein. Fragen Sie sie! Sie wird das bestätigen, ich habe davon gar nichts gewusst.

Dann hat es einen Vorstandsbeschluss und auch einen Aufsichtsratsbeschluss dahin gehend gegeben, dass man sich von jenen Bereichen, die nicht zum Kernbereich gehören, trennen will. (Abg. Eder blättert in seinen Unterlagen.) – Herr Eder, Sie hören hoffentlich schon zu?! (Abg. Eder: Ja! Ich suche nur etwas!) Ich danke Ihnen dafür. Das wurde im Aufsichtsrat der ÖBB-Personenverkehr AG begrüßt. Deshalb hat man eine Interessentensuche über die CD Invest gemacht, die ja auch schon bei der Teilprivatisierung der Postbuslinien erfolgreich und unterstützend tätig war. Das heißt: Die Politik war hier nie im Spiel.

Es haben sich in der Folge 15 Interessenten gemeldet. Von diesen 15 Interessenten sind später in einem speziellen Verfahren drei übrig geblieben. Das geschah unter den Argusaugen der Europäischen Union, nämlich gemäß der so genannten Transparenz­richtlinie, von der Sie auch nichts wissen und nie davon reden. Unter diesen drei


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