Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 138

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nur um einen Terminplan einzuhalten. Es würde sich nichts ändern, würde es ein, zwei oder drei Wochen später beschlossen.

Daher hätten wir uns eigentlich erwartet, dass wir uns, nachdem kein Ausschusstermin innerhalb weniger Tage, wie das von Ihnen eingefordert war, zustande gekommen ist, eine Spur mehr Zeit nehmen und das im Jänner noch einmal eingehend auf Basis der geäußerten Bedenken unter Anhörung von Experten beraten werden. Diese wenigen Tage mehr Zeit hätten die Beratungen durchaus vertragen und vielleicht wären auch gescheitere Ideen herausgekommen.

Ausschusssitzung hat keine stattgefunden, keine eingehenden Beratungen zum zwei­ten Mal hier im Nationalrat. Das hat sowohl eine politische Ebene als auch die Ebene der Geschäftsordnung. Die politische Ebene ist, dass Sie die Bedenken der zitierten Stellen weiterhin missachten.

Einer der Kritikpunkte, der immer wieder geäußert wurde, ist die fehlende Kontroll­möglichkeit durch die Volksanwaltschaft. Ich denke, dass Ihnen das nicht so wehtun sollte. Sie haben in den Beratungen immer wieder beteuert, dass das schon irgendwie gehen wird.

In diesem Sinne möchte ich an Ihre Bereitschaft anknüpfen und einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen. Es geht darum, dass die Volksanwaltschaft jetzt durch die Regierungsvorlage keine Kontrollmöglichkeit hat und dass wir durch diese Entschließung diese Möglichkeit schaffen könnten.

Der Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle durch die Volksanwaltschaft

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die neue „Familie & Beruf Management GmbH“ der vollen Kontrolltätigkeit der Volksanwaltschaft unterliegt und diese bei ihren Kontrolltätigkeiten aktiv bestmöglich zu unterstützen ist.“

*****

Ich denke, das kann kein besonderes Problem sein, und würde Sie doch ersuchen, das noch einmal zu prüfen und diesem Antrag zuzustimmen.

Die zweite Ebene ist, so wie in der vorherigen Debatte, die Ebene der Geschäfts­ordnung. Das finde ich schon sehr ernst, insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Vorlage, der eine Kette von Missachtungen von Rechtsstaatlichkeit und Parlamentarismus zu Grunde liegt.

Sie setzen heute den nächsten Schritt – das muss schon betont werden –, indem Sie unserer Auffassung nach – wir haben diese Frage eingehend geprüft – hier geschäfts­ordnungswidrig vorgehen. Unserer Ansicht nach – schauen Sie sich das bitte genau an, ich denke, das ist sehr eindeutig – ist ein Beharrungsbeschluss des Nationalrates nur auf Basis eines Antrages des entsprechenden Ausschusses möglich.

 


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