Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 139

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Herr Präsident hat das bei der vorherigen Debatte schnell geprüft und eine meiner Meinung nach sehr wohlwollende Interpretation in dieser Causa abgegeben. (Zwi­schen­ruf des Abg. Dr. Jarolim. – Abg. Eder: Ja!) Ich würde Sie, Herr Präsident, doch bitten, sich diese Frage eingehender anzuschauen und eingehender zu prüfen, und würde Sie auch bitten, uns genau zu zitieren, auf Basis welcher Stelle in der Ge­schäftsordnung diese von Ihnen dargestellte Interpretation vorhin vorgenommen wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Fall ist leider der nächste Schritt in der Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und des Parlamentarismus gesetzt. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich hätte mir eingehende Beratungen gewünscht und auch, dass Sie nach dieser Kette von Fehltritten doch sagen: Okay, halten wir inne, auf zwei, drei Wochen kommt es nicht an, prüfen wir die Sache noch einmal. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.58


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von der Abgeordneten Mag. Kuntzl eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Kontrolle durch die Volksanwaltschaft ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle durch die Volksanwaltschaft; eingebracht im Zuge der Debatte zum Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1257 d.B.)

Der Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen wird, wurde seitens des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz keinem Begutachtungsverfahren unterzogen.

Erst auf Beschluss des Bundesrates konnte ein Begutachtungsverfahren über einen Gesetzesentwurf, der die Ausgliederung von Kernkompetenzen aus dem Bundes­ministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz vorsieht, durchgeführt werden. So heißt es in der schriftlichen Äußerung der Volksanwaltschaft vom 22. November 2005 wörtlich: „Verloren gehen durch diese Ausgliederung jeden­falls volksanwaltschaftliche Kontrollbefugnisse. Dies ist im gegenständlichen Zusam­menhang deswegen besonders bedauerlich, weil die Kontrollbefugnisse der Volks­anwaltschaft im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung bislang die einzige Möglich­keit der kostenlosen Überprüfung von Förderungsentscheidungen des Ressorts dar­stellte; diese Möglichkeit der externen Kontrolle wird durch die angestrebte Organi­sationsreform nun beseitigt.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die neue „Familie & Beruf Management GmbH“


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite