Der Herr Präsident hat das bei der vorherigen Debatte schnell geprüft und eine meiner Meinung nach sehr wohlwollende Interpretation in dieser Causa abgegeben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. – Abg. Eder: Ja!) Ich würde Sie, Herr Präsident, doch bitten, sich diese Frage eingehender anzuschauen und eingehender zu prüfen, und würde Sie auch bitten, uns genau zu zitieren, auf Basis welcher Stelle in der Geschäftsordnung diese von Ihnen dargestellte Interpretation vorhin vorgenommen wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Fall ist leider der nächste Schritt in der Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und des Parlamentarismus gesetzt. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich hätte mir eingehende Beratungen gewünscht und auch, dass Sie nach dieser Kette von Fehltritten doch sagen: Okay, halten wir inne, auf zwei, drei Wochen kommt es nicht an, prüfen wir die Sache noch einmal. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
15.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von der Abgeordneten Mag. Kuntzl eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Kontrolle durch die Volksanwaltschaft ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle
durch die Volksanwaltschaft; eingebracht im Zuge der Debatte zum Einspruch des
Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19.
Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung
der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1257 d.B.)
Der Entwurf
des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der
Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen wird, wurde seitens
des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz keinem Begutachtungsverfahren unterzogen.
Erst auf
Beschluss des Bundesrates konnte ein Begutachtungsverfahren über einen
Gesetzesentwurf, der die Ausgliederung von Kernkompetenzen aus dem Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz vorsieht,
durchgeführt werden. So heißt es in der schriftlichen Äußerung der
Volksanwaltschaft vom 22. November 2005 wörtlich: „Verloren gehen durch diese
Ausgliederung jedenfalls volksanwaltschaftliche Kontrollbefugnisse. Dies ist
im gegenständlichen Zusammenhang deswegen besonders bedauerlich, weil die
Kontrollbefugnisse der Volksanwaltschaft im Rahmen der
Privatwirtschaftsverwaltung bislang die einzige Möglichkeit der kostenlosen
Überprüfung von Förderungsentscheidungen des Ressorts darstellte; diese
Möglichkeit der externen Kontrolle wird durch die angestrebte Organisationsreform
nun beseitigt.“
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die neue „Familie & Beruf Management GmbH“