Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 140

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der vollen Kontrolltätigkeit der Volksanwaltschaft unterliegt und diese bei ihren Kon­trolltätigkeiten aktiv bestmöglich zu unterstützen ist.“

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Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Kollegin Kuntzl! Ich brauche an sich keine Interpretationen und meine Entscheidungen nicht zu begründen, aber ich begründe sie trotzdem.

Die Verfassung spricht von einem aufschiebenden, suspensiven Veto – es gibt kein absolutes Veto. Wenn ein vorberatender Ausschuss es in der Hand hat, durch seine Berichterstattung, die erfolgt oder nicht erfolgt, die Beratungen und den Beharrungs­beschluss zu verhindern, wird aus einem suspensiven Veto ein absolutes Veto durch ein vorberatendes Organ. Das entspricht weder dem Wortlaut der Geschäftsordnung noch dem Wortlaut der Verfassung.

Ich werde Ihnen ein diesbezügliches Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes auch noch schriftlich zumitteln, weil es sich um eine Frage handelt, die ich ausreichend und lange geprüft und so entschieden habe und die wahrscheinlich ein Präjudiz sein wird. (Abg. Mag. Kuntzl: Danke!) – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist unverständlich, was Sie da gesagt haben!) – Nicht jeder versteht alles, Herr Kollege Jarolim! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mittermüller. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.00.10

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir wollen heute hier einen wichtigen familienpolitischen Beharrungsbeschluss fassen, und da darf ich auf die Ausführungen meiner Kollegin Kuntzl schon erwidern und daran erinnern, dass wir mehrfach versucht haben, Ausschusstermine zu fixieren, und dass gerade Sie es waren, die diese Termin­vorschläge immer wieder abgelehnt haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die neueste IHS-Studie beweist es: Österreich liegt auf Grund der familienpolitischen Maßnahmen der letzten fünf Regierungsjahre bei den Familienleistungen im europäischen Spitzenfeld, genauer gesagt auf Platz drei.

Es hat auch noch nie so viele Familienleistungen in Österreich wie unter der jetzigen Frau Bundesminister Ursula Haubner gegeben. Ausgerichtet ist ihre Politik nach den Prinzipien der Partnerschaftlichkeit, der Wahlfreiheit und dem absoluten Schutz und der Förderung der Familien. Dabei ist eine der größten Herausforderungen der Ge­genwart natürlich auch familienpolitisch die Bevölkerungsentwicklung in Europa.

Die Statistik zeigt, dass die Zahl der in Österreich lebenden unter 6-jährigen Kinder 564 000 beträgt, jene der über 70-jährigen Österreicher beträgt 930 000 – also beinahe doppelt so viel.

In den neunziger Jahren, unter sozialistischer Regierungsführung, kam es zu drama­tischen Geburteneinbrüchen. Erst dieser Regierung ist es endlich gelungen, die Trend­umkehr einzuleiten (Abg. Öllinger: Das ist unglaublich! Das ist so jenseitig!), und im Jahr 2004 stieg die Geburtenrate um 2,3 Prozent an. – Selbstverständlich ist es so, Herr Kollege.

Der wesentliche Faktor dieser Trendumkehr sind sicher die guten familienpolitischen Maßnahmen der letzten Jahre. Man kann hier das Kinderbetreuungsgeld bis hin zu den pensionsbegründenden Kinderbetreuungszeiten nennen und noch viele andere Maß-


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