nahmen, die in den letzten fünf Jahren
gesetzt wurden. (Abg. Öllinger: Was war denn da los in den
neunziger Jahren? Das ist ja furchtbar! – Das muss die ÖVP gewesen sein in
der Regierung!)
Trotzdem ist ein Kernthema gegenwärtig die Herausforderung unserer Zeit, nämlich jenes der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Rolle der Eltern im Familien- und Berufsleben und im Speziellen natürlich die Rolle der Mütter ist eine andere geworden. So sind heute zum Beispiel ein Drittel der österreichischen Mütter mit Kindern unter sechs Jahren berufstätig. Ihre Probleme gilt es zu lösen, und das betrifft immerhin 180 000 Kinder in Österreich. Diese österreichische Bundesregierung will nun gemeinsam mit den Eltern, der Wirtschaft und weiteren Partnern Lösungen für die beste Vereinbarkeit von Familie und Beruf erarbeiten. (Abg. Mandak: Das ist ein zentrales Thema!) Dazu ist die Errichtung der Gesellschaft – ich komme schon darauf zu sprechen – „Familie & Beruf Management GmbH“ der richtige und zielführende Weg.
Diese Gesellschaft wird im alleinigen Eigentum des Bundes sein und kann mit einem Jahresbudget von 2,14 Millionen € die Umsetzung eines klaren Arbeitsauftrages zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf angehen. Dieses Thema kann von ihr konzentriert und effizient bearbeitet werden, und so können Lösungen und Modelle auf breiter Basis ausgearbeitet werden – und das alles zum Wohl der Wirtschaft, der Eltern und vor allem der Kinder, die unser Humankapital der Zukunft sind.
Wir sind also auf dem besten Weg.
Daher stelle ich folgenden Antrag:
Antrag
gemäß § 77 GOG
der Abgeordneten Marialuise Mittermüller, Edeltraud Lentsch, Kolleginnen und Kollegen zum Einspruch des Bundesrates vom 1. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1257 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.
*****
Ich lade Sie ein, geschätzte Damen und Herren, im Sinne der Familien diesem Antrag Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.04
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mandak. 5 Minuten Redezeit. Restredezeit der Fraktion: 8 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.