Jetzt komme ich noch einmal zum Beginn zurück, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wissen Sie, was mehr als ungewöhnlich ist, Frau Bundesministerin? – Dass Sie in Ihrem Ministerratsvortrag ganz andere Ziele für dieses Gesetz beschrieben haben, als die, die Sie dann als Initiativantrag dem Parlament zugeleitet haben!
Im Ministerratsvortrag war enthalten: Es geht nicht nur um die Gründung dieser Familie & Beruf GmbH, sondern auch darum, dass das ÖIF sozusagen abgeschafft beziehungsweise an ein Universitätsinstitut angegliedert werden soll. Das ist inzwischen auch bestätigt worden: Der jetzige Präsident des ÖIF, ein Regierungsberater, Herr Professor Mazal, hat gesagt: Ja, genau so soll es geschehen! Das interessiert Sie nicht, und da sind Sie auch nicht bereit, darüber zu diskutieren, obwohl auch wieder viele Mitgliedsorganisationen des ÖIF, das ja auch als Verein organisiert ist, mit dieser Ihrer Vorgangsweise ganz sicherlich nicht einverstanden sind.
Es geht um Folgendes: Postenbesetzung im
Rahmen der Familie & Beruf Management GmbH mit Günstlingen einer
Regierungspartei: in diesem Fall ganz offensichtlich mit einem aus dem
Ministerbüro von Frau Bundesministerin Haubner. Weiters geht es darum, dass das
ÖIF in der jetzigen Form abgeschafft werden soll. – Das ist nicht nur
ungewöhnlich, meine Damen und Herren, sondern geradezu jenseitig! (Beifall
bei den Grünen.)
16.40
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Einspruch des Bundesrates gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 in 1257 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mittermüller, Lentsch, Kolleginnen und Kollegen einen Antrag eingebracht, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, zu wiederholen.
Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die sich für diesen Antrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. –
Das ist die Mehrheit. Dieser
Antrag ist daher angenommen.
Damit hat der
Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen
ursprünglichen Beschluss wiederholt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle durch die Volksanwaltschaft.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen
der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag
ist daher abgelehnt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Wir haben allerdings noch eine Zuweisungssitzung, und am Ende dieser Zuweisungssitzung werde ich noch einige Worte an Sie richten, meine Damen und Herren.