Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 227

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Jahr 2000. Diese Tierprämienverordnung wurde vom Verfassungsgerichtshof im Dezember 2005 als verfassungswidrig erkannt, und zwar aus dem Grund, weil diese Verordnung Dinge in einem Bereich regelt, die nicht durch eine gesetzliche Basis, durch eine gesetzliche Regelung im Marktordnungsgesetz gedeckt sind.

Dort, wo die EU-Verordnung mehrere Umsetzungsmöglichkeiten zubilligt, dort, wo es verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten gibt, braucht es auch eine gesetzliche Rege­lung! Genau das geschieht derzeit in der gesamten Agrarpolitik in Österreich nicht! Sie versuchen, alles am Parlament vorbei zu bestimmen! (Abg. Freund: Stimmt gar nicht!) Na selbstverständlich stimmt das!

Ebenso verhält es sich beim nächsten Programm für die ländliche Entwicklung, das jetzt in Vorbereitung ist. Auch dieses Programm zur ländlichen Entwicklung sollte und muss – und ich bin davon überzeugt, dass es auch so kommen wird – durch dieses Parlament gehen, wenn es verfassungskonform geregelt sein soll. Sie werden sehen, dass wir Recht bekommen, und in diesem Sinne kann ich nur sagen: Ein Scheitern auf der ganzen Linie, Kollege Scheuch! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.09.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Lieber Wolfgang Pirklhuber, ich habe gerade gesagt: Du hast mir den Krieg zu früh erklärt; warte erst einmal meine Stellungnahme zu diesem Thema ab!

Geschätzte Damen und Herren! Auch ich möchte mich mit der Petition rund um die neu strukturierten Agrarförderungen, rund um die Betriebsprämie beschäftigen. Wir haben darüber im Landwirtschaftsausschuss schon vorher lang und ausführlich diskutiert. Wir haben einen eigenen Unterausschuss dazu gemacht. Wir haben sehr viele Experten befragt. Wir haben sehr viel darüber diskutiert. Wir haben damals den Weg des Bundes­ministers nicht verstanden, aber wir haben ihn sozusagen mangels anderer Entscheidungsmöglichkeiten auch mitgetragen. Das ist keine Frage! Ich stehe auch nicht an, zu sagen: Wir haben natürlich auch dieser Stellungnahme des Landwirt­schaftsministeriums zugestimmt.

Ich möchte aber auch – und das sage ich Ihnen hier ganz klar – betonen, dass gerade in den letzten Tagen, Wochen und Monaten sehr viele Bauern, Bäuerinnen in Kärnten auch an mich herangetreten sind, die mit diesem Betriebsprämienmodell Probleme haben. Ich glaube – zumindest nehme ich die Anregung von Herrn Kollegen Pirklhuber auf –, dass man sich sehr wohl noch einmal, vielleicht in einer kleinen Runde, zusam­mensetzen und zumindest über eine Änderung von Rahmenbedingungen diskutierten sollte, wodurch Problemfälle gelöst werden könnten.

Ich kenne konkret einen Fall bei mir daheim, da geht es um einen größer strukturierten bäuerlichen Betrieb, dessen Besitzer mir erklärt hat, er werde jetzt Grün wählen, weil du, Kollege Pirklhuber, als Einziger für das kämpfst. – Das glaube ich nicht, denn du willst ja die Förderung generell wegnehmen. Es handelt sich nämlich um einen ziemlich großen Betrieb. Der fällt jährlich konkret um 70 000 € um. Er bekommt jährlich um 70 000 € weniger Förderung, als ihm sozusagen vorher zugestanden sind, weil er das Problem gehabt hat (Abg. Mag. Gaßner: Wie viel bekommen die überhaupt?) – hör zu! –, dass er zwei große Ackerflächen gepachtet hat, die vorher ein anderer Betrieb gehabt hat. Das sind an die 400 Hektar. Das ist ein großer Betrieb, keine Frage. Der


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