Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 47

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Datenweitergabe ist auf Grundlage der Strafprozessordnung erfolgt, und das Material wurde freiwillig, ohne gerichtlich notwendigen Beschluss übergeben.

Das Bild des mutmaßlichen Täters wurde am 20. Jänner dieses Jahres veröffentlicht, und bereits um 19.30 Uhr hat sich ein Herr Robert Mang gemeldet und eine Be­schwer­de in Aussicht gestellt, wenn man dieses Bild nicht sofort zurückziehen würde. Mang stellte außer Diskussion, dass die Person auf dem Lichtbild er sei. Er verwickelte sich sehr schnell in Widersprüche, und bereits um 22.45 Uhr wurden ein Haftbefehl und ein Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt. Man fand schriftliche Aufzeichnungen über die Geldüberweisung.

Mang verlangte einen Rechtsanwalt, der dann beigezogen wurde. In einem langen Gespräch hat der Rechtsanwalt, der die Beweissituation würdigte, seinen Mandanten dazu angehalten, das Versteck preiszugeben. Da gibt es keine Deals oder Sonstiges – die normale Verhandlungsarbeit, Verhörmethoden, aber vor allem auch die Zusam­men­arbeit mit dem Anwalt haben zum Erfolg geführt. Der Verdächtige Robert Mang ist voll geständig.

Ich möchte, dieses Thema abschließend, allen Mitarbeitern, allen Beamten ein herz­liches Dankeschön für die wirklich vorbildliche Arbeit sagen; stellvertretend für alle nenne ich Dr. Ernst Geiger, den operativen Leiter des Einsatzstabes Major Kerbl (allgemeiner Beifall), Mag. Braunsberger, Chefinspektor Pripfl und Bezirksinspektor Tulzer, die im Bereich Erpressung zuständig sind, und Bezirksinspektor Blesky, der im Bereich Einbruch stellvertretend für alle gearbeitet hat. Ein herzliches Danke. (Allgemeiner Beifall.)

Ein kurzes Wort noch zum Stichwort Papyrus, der heute auch schon angesprochen wurde. Dieser Diebstahl wurde angezeigt am 20. November 1996, hat sich wahr­scheinlich am 18. oder 19. November ereignet. Im November vorigen Jahres meldete sich eine Vertrauensperson, die diesen Kunstgegenstand übergeben wollte. Es wurden sofort Erhebungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen wurden an das KK Zentrum/Ost für eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien weitergegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte vor allem darauf hinweisen, dass wir in enger Zusammenarbeit mit all jenen, die Kulturschätze in Österreich haben, sie schützen und auch bewahren müssen, versucht haben, hier Sensibilität, Aufmerk­samkeit zu erregen und vor allem die Schutzeinrichtungen für diese Kunstschätze, für diese Kunstwerke auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.

Darüber ist schon oft gesprochen worden. Die Technik entwickelt sich laufend weiter und ist jedes Jahr völlig anders. Wir haben Enqueten dazu abgehalten; schon am 6. Mai 2004 wurde eine Enquete betreffend die Sicherheit im Kunsthistorischen Museum abgehalten, Vortragender war damals Hans-Jürgen Harras aus Berlin. Da­nach wurden in Kooperation einige wirklich großartige und enorme Verbesserungen in den Museen erzielt. Darüber hinaus fand vor einem Jahr in Bregenz eine Enquete über die Sicherheit in Museen statt.

Ich möchte noch weitere Beispiele anführen, vor allem in Bezug auf unsere Kultur­schätze in den Kirchen und Klöstern. Diese umfangreichen Schätze sind sehr schwer zu sichern. Wir haben eine Präventionsoffensive gestartet, ein Präventionskonzept erarbeitet. Wir haben Kontakt mit den Verantwortungsträgern gehalten, um diese Sicherheitsvorkehrungen auf den neuesten Stand zu bringen. So gibt es ein wirklich großartiges Beispiel in der Erzdiözese St. Pölten. Diese trat selbst an die Krimi­nalpolizeiliche Beratung heran, und es konnte erreicht werden, dass sämtliche Kunst­gegenstände katalogisiert und als weitere Maßnahme, beginnend mit den wertvollsten Exponaten, umfangreiche elektronische und mechanische Sicherheitsmaßnahmen um­ge­setzt wurden.

 


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