Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / Seite 18

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wirtschaft wie Österreich kann nur dann erfolgreich sein, wenn auch die Nachbarländer versuchen, das Wachstum zu verstärken, da viele Projekte transnational geplant oder finanziert werden müssen.

2. EU-Steuerdumping stoppen:

Der Zeitraum der österreichischen EU-Präsidentschaft muss auch dazu genutzt werden, wirksame Maßnahmen gegen das ruinöse Steuerdumping durchzusetzen. Gegenwärtig werden aus den EU-Beiträgen Steuersenkungen für Unternehmens­gewinne finanziert; diese Praxis muss ein Ende haben, bevor der vom Europäischen Parlament abgelehnte Vorschlag für das EU-Budget weiter diskutiert wird.

3. EU-Dienstleistungsrichtlinie überarbeiten:

Die Erstellung der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf nicht dazu dienen, Arbeits-, Sozial-, Konsumenten- und Umweltschutz zu schwächen und somit die nationalen Arbeits­märkte noch mehr unter Druck zu bringen. Dementsprechend muss das angedachte Herkunftslandprinzip unbedingt verhindert werden.

Die Kontrollmöglichkeiten der Mitgliedsstaaten im eigenen Hoheitsgebiet über Dienst- und Arbeitsleistungen müssen in vollem Umfang erhalten bleiben, um eine kon­sequente Überwachung des rechtmäßigen Verhaltens von Dienstleistern gewährleisten zu können.

Die tatsächliche Durchsetzung des österreichischen Rechts muss auch dann gesichert sein, wenn ausländische Dienstleister in Österreich tätig sind. Dazu ist die Schaffung entsprechender rechtlicher und praktischer Rahmenbedingungen erforderlich, um bei den Behördenkontrollen festgestellte Verstöße auch in einem anderen Mitgliedstaat effektiv sanktionieren zu können.

Entsendete Nicht-EU-BürgerInnen müssen im Herkunftsstaat in einem ordnungs­gemäßen und dauerhaften Arbeitsverhältnis zum Dienstleister stehen und im Herkunfts­land über eine Zulassung zum Arbeitsmarkt verfügen und ein Aufent­haltsrecht besitzen, das unabhängig von der Entsendung besteht. Weiters müssen die Zielstaaten von Nicht-EU-BürgerInnen ein Visum verlangen dürfen.

4. Investitionen in die Infrastruktur tätigen:

Straße und Schiene müssen auch in Anbetracht der Verbesserung des öster­reichischen Wirtschaftsstandortes vor dem Hintergrund der Osterweiterung der EU rasch ausgebaut werden. Im Bereich der immateriellen Infrastruktur ist die Breit­bandanbindung zu forcieren. Ein höherer Finanzierungsbeitrag der EU bei zahlreichen TEN-Projekten könnte die abwartende Haltung vieler Länder – auch Österreichs – reduzieren.

5. Investitionsprogramme zur thermischen Gebäudesanierung forcieren:

Es muss mehr Investitionen in thermische Gebäudesanierung aus Mitteln der Wohnbauförderung geben. Dabei geht es um besonders beschäftigungsintensive und vor allem saisonunabhängige Bereiche. Darüber hinaus sparen sanierte Gebäude Energie und helfen das Kyoto-Ziel zu erreichen.

6. Erhöhung der öffentlichen Investitionsquote:

Österreich ist bei den öffentlichen Investitionen EU-Schlusslicht. Betrug die Inves­titionsquote 1999 noch 1,7% des BIP und lag somit nur knapp unter dem EU-Durchschnitt, ist Österreich derzeit mit einer Quote von 1,1% vom EU-Schnitt (2,4%) weit entfernt. Hier besteht nationaler Spielraum, der unbedingt genutzt werden muss.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite