7. Steuerpolitik, die Wachstum und
Beschäftigung fördert:
In Österreich wurde in den vergangenen
fünf Jahren mit insgesamt 58 Belastungsmaßnahmen insbesondere der
Mittelstand belastet. Gleichzeitig wurde für Großkonzerne im Rahmen der
Steuerreform die Möglichkeit geschaffen, Verluste steuergünstig abzuschreiben.
Nun müssen Klein- und MittelverdienerInnen sowie Klein- und Mittelunternehmen
zur Ankurbelung des Konsums, des Wachstums und somit der Beschäftigung dringend
und in spürbarem Ausmaß entlastet werden.
8. Mehr Geld für Forschung und
Entwicklung:
Als Beschäftigungsmotor schlechthin
müssen Forschung und Entwicklung gerade bei der Erhöhung der öffentlichen
Investitionen im Vordergrund stehen. Diesem Bereich muss auch gerade in Zeiten
der verstärkten Privatisierung durch eine wirksame Headquarter-Politik absolute
Priorität zukommen.
9. Effektive Bekämpfung illegaler
Beschäftigung und Sozialbetrugs:
Es braucht eine
Generalunternehmerhaftung für Sozialabgaben. Schwarze Schafe unter den
UnternehmerInnen gefährden durch ihre unsaubere Vorgangsweise die Arbeitsplätze
in den ehrlich arbeitenden Betrieben.
10. Alternatives Arbeitsmarktpaket:
Die derzeitigen Programme der
Bundesregierung sind eher auf kurzfristige statistische Effekte als auf
nachhaltige Wirkung ausgerichtet. Eine effektivere Verwendung der zur Verfügung
stehenden Mittel muss die Schwerpunkte deutlich verschieben zu Gunsten der
direkten Beschäftigungsförderung und der Förderung vollständiger Berufsausbildung.
Um ein Budget von 290 Mio. Euro könnte demnach für 20.000 Jugendliche die
Berufsausbildung finanziert und für 30.000 ältere Arbeitslose und WiedereinsteigerInnen
konkrete Beschäftigungsförderung durchgeführt werden; diese Beschäftigungsförderung
sollte einen deutlichen Schwerpunkt in Richtung Kommunen und Nonprofitsektor
haben, um nach dem Vorbild der ehemaligen „Aktion 8.000“ eine hohe zusätzliche
Beschäftigungswirkung entfalten zu können.“
In formeller Hinsicht wird gemäß
§ 93 Abs. 1 GOG verlangt, diesen Antrag dringlich zu behandeln.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem Antragsteller das Wort erteile, gebe ich noch bekannt, dass in der Präsidialkonferenz für die Zeit von 15 bis 17 Uhr, die vom ORF übertragen wird, folgende Redeordnung festgelegt wurde:
Der Antragsteller für die Begründung des Dringlichen Antrages 20 Minuten, ein Regierungsmitglied ebenfalls 20 Minuten, anschließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je acht Minuten, sodann ein weiteres Regierungsmitglied mit zehn Minuten, anschließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je fünf Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je drei Minuten.
Von einem Redner in der Fernsehzeit nicht in Anspruch genommene Redezeit kann vom nächsten Redner der Fraktion verbraucht werden. Eine Vermehrung der Anzahl der Redner ist dadurch aber nicht möglich.
Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf. Es werden keine Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung während der Zeit der Fernsehübertragung aufgerufen.