Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / Seite 19

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7. Steuerpolitik, die Wachstum und Beschäftigung fördert:

In Österreich wurde in den vergangenen fünf Jahren mit insgesamt 58 Belas­tungsmaßnahmen insbesondere der Mittelstand belastet. Gleichzeitig wurde für Großkonzerne im Rahmen der Steuerreform die Möglichkeit geschaffen, Verluste steuergünstig abzuschreiben. Nun müssen Klein- und MittelverdienerInnen sowie Klein- und Mittelunternehmen zur Ankurbelung des Konsums, des Wachstums und somit der Beschäftigung dringend und in spürbarem Ausmaß entlastet werden.

8. Mehr Geld für Forschung und Entwicklung:

Als Beschäftigungsmotor schlechthin müssen Forschung und Entwicklung gerade bei der Erhöhung der öffentlichen Investitionen im Vordergrund stehen. Diesem Bereich muss auch gerade in Zeiten der verstärkten Privatisierung durch eine wirksame Headquarter-Politik absolute Priorität zukommen.

9. Effektive Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Sozialbetrugs:

Es braucht eine Generalunternehmerhaftung für Sozialabgaben. Schwarze Schafe unter den UnternehmerInnen gefährden durch ihre unsaubere Vorgangsweise die Arbeitsplätze in den ehrlich arbeitenden Betrieben.

10. Alternatives Arbeitsmarktpaket:

Die derzeitigen Programme der Bundesregierung sind eher auf kurzfristige statistische Effekte als auf nachhaltige Wirkung ausgerichtet. Eine effektivere Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel muss die Schwerpunkte deutlich verschieben zu Gunsten der direkten Beschäftigungsförderung und der Förderung vollständiger Berufs­aus­bildung. Um ein Budget von 290 Mio. Euro könnte demnach für 20.000 Jugendliche die Berufsausbildung finanziert und für 30.000 ältere Arbeitslose und Wieder­ein­stei­gerInnen konkrete Beschäftigungsförderung durchgeführt werden; diese Beschäfti­gungs­förderung sollte einen deutlichen Schwerpunkt in Richtung Kommunen und Nonprofitsektor haben, um nach dem Vorbild der ehemaligen „Aktion 8.000“ eine hohe zusätzliche Beschäftigungswirkung entfalten zu können.“

In formeller Hinsicht wird gemäß § 93 Abs. 1 GOG verlangt, diesen Antrag dringlich zu behandeln.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem Antragsteller das Wort erteile, gebe ich noch bekannt, dass in der Präsidialkonferenz für die Zeit von 15 bis 17 Uhr, die vom ORF übertragen wird, folgende Redeordnung festgelegt wurde:

Der Antragsteller für die Begründung des Dringlichen Antrages 20 Minuten, ein Regie­rungsmitglied ebenfalls 20 Minuten, anschließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je acht Minuten, sodann ein weiteres Regierungsmitglied mit zehn Minuten, an­schließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je fünf Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je drei Minuten.

Von einem Redner in der Fernsehzeit nicht in Anspruch genommene Redezeit kann vom nächsten Redner der Fraktion verbraucht werden. Eine Vermehrung der Anzahl der Redner ist dadurch aber nicht möglich.

Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf. Es werden keine Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung während der Zeit der Fernsehübertragung aufgerufen.

 


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