Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / Seite 71

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner und keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.52.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben vor Weihnachten schon eine sehr lebendige Debatte zum Führerscheingesetz geführt. Der Kernpunkt dieser Debatte war, dass wir einen 180-km/h-Deckel für den Entzug des Führerscheins einführen wollen. Der Grund dafür war eine Lücke im Führerscheingesetz und in der Straßenverkehrsordnung. Die Straßen­verkehrsordnung ermöglicht es den Behörden jetzt schon, partiell die Höchstgeschwin­dig­keit zu erhöhen. Deshalb kommen wir möglicherweise über diese 180 km/h, und darum ist es wichtig, dass hier eine Grenze eingezogen wird. Das heißt, wir reparieren ein Gesetz, um das Rasen zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Das ist wichtig, und dabei lassen wir uns auch nicht aufhalten, und deshalb stellen wir auch den heutigen Fristsetzungsantrag.

Natürlich werden wir heute auch noch über die 160 km/h diskutieren, ich habe aber schon bei der letzten Debatte darauf hingewiesen, dass die 130 km/h Höchstge­schwin­digkeit, die wir derzeit auf den Autobahnen haben, in den siebziger Jahren eingeführt wurden. Sie werden sich daran erinnern, dass wir in den siebziger Jahren in der Steiermark noch die berühmte „Gastarbeiterroute“ hatten und es auf der Strecke nach Wien noch die Neunkirchner Allee gab.

Ich sage das auch deshalb am Anfang dazu, weil wir so auch sehen, welch enorme Entwicklung der Straßenverkehr in Österreich genommen hat, und zwar erstens bei den Autobahnen selbst: Die Autobahnen als Träger des Verkehrs sind sicherer gewor­den. Es wurden unglaublich viele Maßnahmen zur Verkehrssicherheit gesetzt, die Autobahnen sind breiter geworden, viele Gegenverkehrsbereiche, die zu den Haupt­auslösern schwerer Verkehrsunfälle zählten, sind quasi abgeschafft worden. Wir haben im Bereich der Tunnelsicherheit sehr viel investiert.

Zweitens wurden völlig neue Technologien entwickelt. Ich denke jetzt an den Bereich der Verkehrsleitsysteme. Heute ist zum Beispiel die Section Control im Einsatz. Es gibt flexible Geschwindigkeitsbeschränkungen. Weiters gibt es Informationssysteme über die Beschaffenheit der Fahrbahnen und über die Witterungsverhältnisse.

Begleitend dazu hat es enorme Anstrengungen im Zusammenhang mit der Ausbildung der Verkehrsteilnehmer selbst gegeben. Es gibt den Mehrphasenführerschein, weiters gibt es das Vormerksystem, das Fahren mit Licht am Tag, und es gibt jetzt auch die vorgeschriebene Warnweste.

Zu guter Letzt haben sich auch die Autos zu Hightech-Produkten entwickelt. Denken Sie zurück, damals hat es keine Airbags, keine elektronischen Bremssysteme und keine Antiblockiersysteme gegeben. Das heißt, die heutige Situation ist nicht mehr vergleichbar mit der Situation in den siebziger Jahren.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite