Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / Seite 79

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führung des Projektes Chipkarte (e-card) ab der Einleitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens durch Einladung von fünf Bewerbern zur Anbotslegung im Februar 2000.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsichtnahme in die Akten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, des Hauptverbandes der Sozialversicherungs­träger und der SV-Chip BE GmbH im Zusammenhang mit dem Untersuchungs­gegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

Begründung:

Die bisherigen Berichte des Rechnungshofes zum Thema ChipCard beziehungsweise e-card und der unveröffentlichte Revisionsbericht des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen belegen sehr deutlich, dass:

es selbst lange nach der neuerlichen Vergabe des ChipCard-Projekts im Jahr 2003 weder Kostenschätzungen noch Kostenplanungen für das Gesamtprojekt gab;

die erforderlichen Beschlüsse von Gremien des Hauptverbandes beziehungsweise der SVChipBE für das Gesamtprojekt, aber auch für Detailentscheidungen fehlten;

die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes in zahlreichen Teilen des Projekts nicht eingehalten worden sind;

dem Rechnungshof offensichtlich nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Prüfung zur Verfügung gestellt worden sind;

durch die Bestellung beziehungsweise Abberufung von Geschäftsführern und externen Beratern dem Hauptverband beziehungsweise der Versichertengemeinschaft beträcht­liche Mehrkosten erwachsen sind;

die Projektnebenkosten beträchtlich überhöht sind;

die Kosten des Gesamtprojekts beträchtlich über dem erst im Jahr 2004 erstellten Kostenrahmen liegen werden.

Darüber hinaus machen die in einer Klagsschrift gegenüber dem Hauptverband bezie­hungsweise der SVChipBE GmbH geäußerten Vorwürfe einer verteuerten Vergabe des Teilprojekts 1 durch Absprache in einem nicht protokollierten Treffen mit einem Bieter die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mehr als notwendig.

Besonders beunruhigend ist, dass offensichtlich von seiten des Hauptverbandes bezie­hungsweise der SVChipBE GmbH sowohl dem Rechnungshof als auch der Revisions­abteilung des BMSG unvollständige und lückenhafte Informationen beziehungsweise Belege präsentiert wurden.

Nur ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss kann die politische Verantwortung für die Vorgänge rund um die Einführung und Abwicklung des Projekts e-card ebenso klären wie Zahlungsflüsse an beteiligte Externe sowie die Erhöhung der Projektkosten.

 


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