führung des Projektes Chipkarte (e-card)
ab der Einleitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens durch Einladung von
fünf Bewerbern zur Anbotslegung im Februar 2000.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch
Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum
Untersuchungsgegenstand und durch Einsichtnahme in die Akten des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger
und der SV-Chip BE GmbH im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand
sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten
überprüfen.
Begründung:
Die bisherigen
Berichte des Rechnungshofes zum Thema ChipCard beziehungsweise e-card und der
unveröffentlichte Revisionsbericht des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen belegen sehr deutlich, dass:
es selbst
lange nach der neuerlichen Vergabe des ChipCard-Projekts im Jahr 2003
weder Kostenschätzungen noch Kostenplanungen für das Gesamtprojekt gab;
die
erforderlichen Beschlüsse von Gremien des Hauptverbandes beziehungsweise der
SVChipBE für das Gesamtprojekt, aber auch für Detailentscheidungen fehlten;
die
Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes in zahlreichen Teilen des Projekts nicht
eingehalten worden sind;
dem
Rechnungshof offensichtlich nicht alle erforderlichen Unterlagen für die
Prüfung zur Verfügung gestellt worden sind;
durch die
Bestellung beziehungsweise Abberufung von Geschäftsführern und externen
Beratern dem Hauptverband beziehungsweise der Versichertengemeinschaft beträchtliche
Mehrkosten erwachsen sind;
die
Projektnebenkosten beträchtlich überhöht sind;
die Kosten des
Gesamtprojekts beträchtlich über dem erst im Jahr 2004 erstellten Kostenrahmen
liegen werden.
Darüber hinaus
machen die in einer Klagsschrift gegenüber dem Hauptverband beziehungsweise
der SVChipBE GmbH geäußerten Vorwürfe einer verteuerten Vergabe des
Teilprojekts 1 durch Absprache in einem nicht protokollierten Treffen mit
einem Bieter die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mehr als notwendig.
Besonders
beunruhigend ist, dass offensichtlich von seiten des Hauptverbandes beziehungsweise
der SVChipBE GmbH sowohl dem Rechnungshof als auch der Revisionsabteilung des
BMSG unvollständige und lückenhafte Informationen beziehungsweise Belege
präsentiert wurden.
Nur ein
parlamentarischer Untersuchungsausschuss kann die politische Verantwortung für
die Vorgänge rund um die Einführung und Abwicklung des Projekts e-card ebenso
klären wie Zahlungsflüsse an beteiligte Externe sowie die Erhöhung der
Projektkosten.