Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / Seite 80

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Unter einem verlangen die unterzeichneten Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer kurzen Debatte über diesen Antrag.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser De­batte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.20.45

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß schon, es ist ein ungünstiger Zeitpunkt, um derartige Dinge noch mit einer bestimmten Aufmerksamkeit zu diskutieren. Ich bitte Sie dennoch um Ihre Aufmerksamkeit. (Abg. Mag. Molterer: Cap wollte das nicht ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sie werden, nehme ich an, dem Antrag nicht die Zustimmung geben, aber wenn nicht heute, dann vielleicht beim nächsten Mal. Gesagt haben wir es Ihnen jedenfalls heute, warum dieser Untersuchungssausschuss not­wen­dig ist!

Ich beginne damit, dass das Projekt Chip-Card, als es im Jahr 1996 auf den Weg gebracht werden sollte, von Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion, der ÖVP und der freiheitlichen Fraktion begeistert abgestimmt wurde, und zwar damals noch mit dem Zusatz: Es darf für die Versicherten zu keinen Mehrkosten kommen. Natürlich kann man da schon stutzig werden: Was heißt „Mehrkosten“, wenn man die Kosten gar nicht beziffert?

Im Jahr 1998 gab es beim Projekt Chip-Card die erste Kostenschätzung, sie belief sich damals auf 58 Millionen €. Im Jahr 2001 gab es die nächste Kostenschätzung, da waren es dann 78 Millionen €. Im Jahr 2003/2004 gab es die dritte Kostenschätzung – da war schon ein Projekt Chip-Card auf den Weg gebracht und gerade wieder versenkt worden, der erste Auftrag EDS/ORGA –, damals wurde es mit 92 Millionen € beziffert. Im Jahr 2004 gab es zum ersten Mal – das muss man sich vorstellen: zum ersten Mal! – eine Kostenplanung durch den Hauptverband. Die sind in die Sache hinein­marschiert und haben gesagt: Wurscht, wie viel das kostet, irgendetwas wird es schon kosten, daher gibt es auch keine Mehrkosten! Wovon könnte man denn überhaupt Mehrkosten berechnen?

Im Jahr 2004 ist man, nachdem der damalige Sozialminister Haupt Einschau hat halten lassen, draufgekommen, dass es überhaupt keine Kostenplanung für das Projekt Chip-Card gibt. Damals gab es die erste und bis jetzt nach wie vor verbindliche Kosten­schätzung von Seiten des Hauptverbandes, die inzwischen bei 116 Millionen € liegt. Das heißt, gegenüber dem Anfang mit 57 Millionen € ist es zu einer glatten Verdop­pelung gekommen!

Nicht genug damit: Der Rechnungshof – er hat ja die Sache überprüft – rechnet mit weiter steigenden Kosten; er hat sie zuletzt mit 128 Millionen € beziffert. 128 Mil­lionen € gegenüber 57 Millionen €!

Das ist aber noch immer nicht das Ende der Fahnenstange, sondern wir können uns in den nächsten Wochen auf einen weiteren, den inzwischen dritten Rechnungshofbericht vorbereiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser dritte Rechnungshofbericht nicht


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