sprechenden Landes kann Tempo 160 nicht getestet werden, und das ist vernünftig. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 9. Februar 2006 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, 9. FSG-Novelle, 1302 der Beilagen, eine Frist bis 24. Februar 2006 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, und dieser Antrag ist somit angenommen.
Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 717/A (E) betreffend nationale Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen – GVO eine Frist bis 27. Februar 2006 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist
die Minderheit, und dieser Antrag ist somit abgelehnt.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Durchführung des Projektes Chipkarte (e-card).
Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Karl Öllinger, Werner
Kogler, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Durchführung des Projektes
Chipkarte (e-card)
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V:5, S:4, F:1 und G:1
einzusetzen.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Gegenstand der Untersuchung:
Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen sowie des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Planung, der Vorbereitungshandlungen, der Vertragsverhandlungen, der Vergaben sowie insgesamt der Durch-