klar werden, dass diese Bundesregierung kein Herz für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geschätzte Damen und Herren! Bei dem
in Begutachtung gegangenen Sozialversicherungs-Änderungsgesetz, das auch die
Schwerarbeiterregelung enthält, handelt es sich unserer Meinung nach um ein
Minderheitenprogramm. Sehr viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden
nichts davon haben – rein gar nichts davon haben. Das ist aber an sich
noch nichts Neues, denn es ist nicht das erste Mal, dass diese Bundesregierung
Maßnahmen setzt, die sich gegen die Interessen der Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen richten, und dass sie Versprechungen macht, die nicht eingehalten
werden. (Abg. Dr. Fekter: Was ist bei der AMAG?)
Der Bundeskanzler hat zum Beispiel vor den Wahlen im Jahr 2002 festgestellt, dass kein weiterer Änderungsbedarf bei den Pensionen notwendig ist, dass diese Jahrhundertreform des Jahres 2000 völlig ausreichen wird. Sehr lange hat diese Jahrhundertreform nicht gehalten, muss man sagen, vor allem wenn man bedenkt, dass Sie von der Bundesregierung und Sie als Mandatare der ÖVP und der FPÖ mit der Pensionssicherungsreform im Jahre 2003 wieder ganz massive Pensionskürzungen vorgenommen haben.
Ich bringe ein paar Beispiele in Erinnerung. Die Frühpensionen wegen langer Arbeitslosigkeit sind überfallsartig abgeschafft worden. Die Frühpensionen wegen langer Versicherungsdauer laufen schrittweise aus. Mit der Pensionsharmonisierung haben Sie zwar einen so genannten Pensionskorridor eingeführt, aber Sie haben auch die Regelung beschlossen – und das ist wieder typisch für Sie –, dass Menschen, die diesen Korridor nützen wollen, wieder Abschläge bei der Pension in Kauf nehmen müssen. Ganz gravierend ist, dass Frauen diesen Pensionskorridor bis zum Jahr 2028 nicht nützen können. Es muss wieder einmal gesagt werden, dass die Hauptleidtragenden Ihrer Pensionsreform wieder die Frauen sind.
Sie nehmen aber auch nicht auf die unterschiedlichen Erwerbsbiographien der Arbeitnehmerinnen in Österreich Rücksicht. Sie haben unzureichende Anrechnungen der Kinderbetreuungszeiten beschlossen. Gestern hat die Arbeiterkammer festgestellt, dass Sie nicht nur unzureichende Zeiten beschlossen haben, sondern dass interessanterweise diese Beitragszeiten auch nicht entsprechend aufgewertet werden. Der Aufwertungsfaktor ist zu Jahresbeginn von Ihnen nicht berücksichtigt worden. Es gibt keine Aufwertung, und das bedeutet, dass dann, wenn das nicht repariert wird, die berufstätigen Frauen beim Pensionsalter extrem benachteiligt werden.
Sehr geschätzte Damen und Herren! Im Rahmen der Pensionsreform haben Sie versprochen, dass schwer arbeitende Menschen früher in Pension gehen werden können und weniger Abschläge haben werden. Wie schaut es jetzt tatsächlich mit diesem Ihren Versprechen aus?
Bei den zwei Schwerarbeiterregelungen, die die Regierung beschlossen hat, ist nichts davon zu bemerken, und auch der vorliegende Gesetzentwurf ändert nichts am tatsächlichen Grundproblem. Nur wenige arbeitende Menschen werden in den Genuss kommen. Die Schwerarbeiterregelung dieser Bundesregierung ist ein absolutes Minderheitenprogramm! (Beifall bei der SPÖ.)
Was kritisieren wir besonders an diesem Gesetzentwurf? – Erstens: Frauen werden weiterhin von der Schwerarbeiterregelung II ausgeschlossen. Für Frauen gilt also nur die ungünstigere Schwerarbeiterregelung I, die mit 1. Juli 2010 wirksam wird. In den Jahren 2007 bis Juli 2010 fallen Frauen überhaupt nicht unter die Schwerarbeiterregelung. Ab Juli 2010 werden Frauen aber auch nur in einem ganz kleinen Ausmaß davon profitieren, denn sie brauchen mindestens 40 Beitragsjahre, und von den letzten 20 Jahren müssen mindestens zehn Jahre Schwerarbeit sein.