Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 24

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Was sind denn Beitragsjahre? Das möchte ich Ihnen auch in Erinnerung rufen. – Das sind die versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten und die Kindererziehungs­zeiten. – So weit, so gut. Aber Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Zeiten eines Kranken­geldbezuges fallen da nicht hinein. Das heißt, dass Sie dabei außer Acht lassen, dass auf Grund Ihrer unsozialen Politik Menschen immer länger in Arbeitslosigkeit sind, Menschen immer weniger Vollzeitbeschäftigung haben, und davon sind insbesondere Frauen betroffen.

Mit diesen Maßnahmen setzen Sie den Weg fort, dass Sie Frauen in die Armut treiben, dass Sie für Frauen keine dementsprechenden guten Pensionsregelungen schaffen, und das ist wirklich sehr deprimierend. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens muss auch gesagt werden, dass derjenige, der krankheitshalber früher in Pension gehen muss, nichts von diesen Regelungen haben wird, denn das berück­sichtigen Sie auch nicht. Wer auf Grund gesundheitlicher Probleme eine Berufs­unfähigkeitspension oder eine Invaliditätspension in Anspruch nehmen muss, der hat auch nichts davon.

Nehmen Sie zur Kenntnis, sehr geschätzte Damen und Herren, dass Sie damit Tausende von Bauarbeitern diskriminieren, denn diese können nicht mehr in die normale Alterspension gehen, sie sind ganz einfach viel zu krank dazu. Diese Leute berücksichtigen Sie überhaupt nicht. Das ist soziale Kälte! (Beifall bei der SPÖ.)

Benachteiligt werden auch jene Menschen – und das ist mein dritter Kritikpunkt –, die in jungen Jahren Schwerarbeit leisten. Darunter fallen zum Beispiel sehr viele Frauen, die den Pflegeberuf ergreifen. Sie können diesen Beruf höchstens in jungen Jahren ausüben, aber wenn sie dann in Pension gehen wollen, haben sie von dieser Schwer­arbeiterregelung absolut nichts. Sie diskriminieren damit wieder die Frauen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Staatssekretär Dolinschek: Sie kennen sich nicht aus!) – Herr Kollege Dolinschek, ich kenne mich sehr wohl aus (Staatssekretär Dolinschek: Nein! Überhaupt nicht!), wahrscheinlich viel besser als Sie, denn Sie dürften nicht wissen, was Sie in Ihren Vorschlag hineingepackt haben.

Zusammenfassend sei also gesagt: 2 Prozent aller Neupensionszugänge werden unter das Gesetz fallen. Es ist also schlicht und ergreifend ein Minderheitenprogramm.

Nun komme ich zur Schwerarbeiterverordnung. Auch da kann man es auf den Punkt bringen: Auch diese Verordnung ist schlicht und ergreifend misslungen!

Was meine ich damit? (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das wissen Sie selbst nicht!) – Sie enthält eine sehr schlechte Definition im Zusammenhang mit den schweren Arbeiten im Pflegebereich. Sie knüpfen da an den Bezug des Pflegegelds an. Einmal sprechen Sie von der Pflegestufe 4, dann wieder von der Pflegestufe 5. Auch da zeigt sich wieder Ihre Husch-Pfusch-Manier, wobei prinzipiell zu bemerken ist, dass die Anknüpfung an das Pflegegeld generell nicht sinnvoll ist, denn Pflegegeld wird nur dort bezahlt, wie Sie, so hoffe ich, wissen, wo man mindestens sechs Monate lang einen großen Pflege­bedarf hat. Für Menschen, die im Bereich der Unfallchirurgie tätig sind und dort Patienten pflegen müssen, ist es schlicht und ergreifend egal, wie lange diese Men­schen schwer krank sind; sie tun ihr Bestes. Diese schließen Sie aber aus!

Was ebenfalls sehr diskriminierend und entsetzlich ist, ist, dass Sie Fließbandarbeit und Akkordarbeit ebenfalls nicht berücksichtigen. All das sind Arbeiten, die vorwiegend von Frauen gemacht werden. Die Definition der Nachtarbeit ist ebenfalls sehr restriktiv.

Ich bringe es auf den Punkt: ein Husch-Pfusch-Gesetz!

Wir sagen: Schwer arbeitende Frauen müssen mit einbezogen werden. Arbeiten, die so gesundheitsgefährdend sind, dass man deswegen in die Berufsunfähigkeitspension


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