verstehe ich die Aufregung nicht. Ich kann
mich erinnern, dass gerade diese 1 350 € auch in den Verhandlungen
mit der Gewerkschaft ein ganz wichtiges Thema waren und wir uns darauf
gemeinsam geeinigt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, machen Sie doch nicht das, was Sie damals mit uns verhandelt haben, jetzt wieder schlecht, weil es Ihnen aus irgendeinem Grund nicht passt!
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir gerade für die Frauen auf Grund der Reduktion Zahl der Beitragsjahre während der Erwerbstätigkeit von 15 auf sieben Jahre einen wesentlichen Schritt dahin gehend gesetzt haben, dass Frauen in Zukunft auch eine eigenständige Alterspension bekommen, denn es ist nicht einzusehen, dass es 150 000 über 60-Jährige in Österreich gibt, die keine eigene Pension haben. Das ist kein Versäumnis dieser Regierung, sondern das sind Versäumnisse der Vergangenheit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Zum Thema!)
Wir haben auch im Bereich der
Pensionszeiten für pflegende Angehörige wesentliche Verbesserungen erreicht.
Wir haben – jetzt komme ich auf das Thema zu sprechen –als erstes
europäisches Land etwas in Angriff genommen, von dem alle anderen europäischen
Länder reden. Gerade in unserem Ministerium sind jeden Tag Anrufer aus anderen
Ländern zu verzeichnen, die wissen wollen, wie wir das machen, welche Möglichkeiten
es gibt. Und Österreich ist, ob Sie es wollen oder nicht, wieder ein Vorbild.
Man schaut mittlerweile etwas neidvoll auf uns. Ich möchte nicht zitieren, was
ein Kollege von Ihnen, ein SPD-Ministerpräsident eines bundesdeutschen Landes,
gesagt hat. Er blickt neidvoll nach Österreich, weil man hier etwas umsetzt,
was man in Deutschland noch nicht hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und
bei Abgeordneten der ÖVP.)
In Deutschland diskutiert man seitens der SPD, dass Menschen nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit in Pension gehen können sollen, aber nicht mit 60 Jahren, so wie bei uns mit der Übergangsregelung, sondern mit 65 Jahren, und man setzt sogar das Pensionsalter auf 67 Jahre hinauf. Lassen wir also bitte die Kirche im Dorf, und sehen wir das etwas realistischer!
Wir haben mit dieser Schwerarbeiterregelung einen weiteren Schritt gesetzt. Die Verordnung liegt noch nicht vor, daher möchte ich auch nicht über die Verordnung diskutieren, sondern nur über den Gesetzentwurf. Die Verordnung ist noch nicht abgesegnet worden. Wir haben diese Schwerarbeiterregelung für Menschen geschaffen, die, wenn sie besonders gesundheitsbelastende Tätigkeiten ausüben, ein Recht haben, aus diesem Grund früher in Pension zu gehen.
Weil Sie die Situation der Frauen angesprochen haben: Ich möchte schon einmal sagen, dass uns klar sein muss, dass wir noch eines der wenigen Länder sind, die ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter für Frauen haben. Wir haben uns damals dazu entschlossen, und ich glaube, dass alle hier im Parlament vertretenen Parteien auch dazu stehen. Aber diese Regelung wird auslaufen, weil sie der Gleichbehandlung widerspricht, und daher können wir eine neue Regelung nur geschlechtsneutral machen.
Folgendes möchte ich auch noch sagen: Frauen können in Österreich bis zum Jahr 2024 mit Vollendung des 60. Lebensjahres bei nur 15 Beitragsjahren ohne Abschlag in Pension gehen. Männer können frühestens mit 60 Jahren und mit 45 Versicherungsjahren in Pension gehen, aber mit Abschlägen. Das ist Faktum, zu dem stehe ich, und das ist nach wie vor auch eine berechtigte Begünstigung für Frauen, weil in der Vergangenheit sehr wenig für Frauen gemacht wurde.