Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 28

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verdient hätte, als du sie hier an den Tag gelegt hast. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

In den monatelangen Verhandlungen ist uns – neben der Erarbeitung der Inhalte – auch deutlich geworden, dass die Definition der Schwerarbeit aus der Arbeits­wis­senschaft überhaupt nichts hergibt und dass wir über die Berufskunde und über die Ergebnisse der Arbeitsmedizin zu Definitionen kommen müssen, was das Thema an sich nicht erleichtert, denn wir betreten damit Neuland.

Zweitens: Es wäre mir lieber gewesen, wir hätten für alle in besonderem Maße belastenden Berufe ausdifferenzierte und vor allem auch gerechte Beschreibungen finden können. Die gibt es nicht! Es geben nicht einmal – und das war auch Debatte bei der Frau Bundesministerin – die Sterbetafeln der Versicherungswirtschaft irgend­etwas über Berufsverläufe her. Wir haben uns daher sehr wohl an die Erfahrungen des Nachtschichtschwerarbeitsgesetzes, die es ja gibt, gehalten, und haben die Frage der unregelmäßigen Nachtarbeit, den Einfluss von Hitze und Kälte, chemische, physi­kalische Einflüsse, Pflege von Erkrankten, Palliativmedizin und anderes mehr als Bei­spiele genommen und damit dieses Konstrukt aufgebaut.

Drittens: Welchen Sinn hätte es, den Menschen eine Schwerarbeitsregelung per Gesetz und zugehörigen Verordnungen anzubieten, wenn es nicht vollziehbar ist? Die Kollegen der Pensionsversicherungsanstalt haben eindeutig nachgewiesen, dass erst Mitte der siebziger Jahre die EDV-unterstützte Begleitung für die Berufsverläufe gegeben ist, und es ist undenkbar, will man nicht eine Flut von Gerichtsverfahren riskieren, Zeiträume davor auch nur annähernd gerecht zu beurteilen.

Das sind die Rahmenbedingungen, und daher haben wir eine einheitliche Regelung für alle Berufsgruppen geschaffen. Ich verwahre mich ausdrücklich gegen den Vorwurf, dass die Frauen benachteiligt sind. Würde ich nämlich deine Form der Argumentation anwenden, dann müsste ich sagen, dass wir bis Mitte der zwanziger Jahre die Frauen im Erwerbsleben, was den Eintritt in die Pension betrifft, besser gestellt haben. Ihr wart dagegen! Wir haben das für die Frauen bis Mitte der zwanziger Jahre sichergestellt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nun kommt es mit den Verordnungen, die unmittelbar vor ihrer Drucklegung stehen, selbstverständlich zu einer einheitlichen Regelung für alle Erwerbstätigen. Und wir lassen auch die Exekutive nicht im Regen stehen. In diesem Zusammenhang gab es nur die Debatte: Wo verankern wir dieses Recht? – Natürlich in einer Verordnung, weil es eine Annex-Materie zu einem Pensionsgesetz ist! Und es werden auch die Exe­kutivorgane, denen wir als Gesetzgeber den Auftrag geben, Gefahr aufzusuchen, in der Gefahr zu verharren und diese Gefahr zu beseitigen – das trifft ja übrigens auch jene Berufsmilitärpersonen, von denen wir, wenn wir sie ins Ausland schicken, auch erwarten, dass sie sich der Gefahr stellen –, selbstverständlich in die Verordnung mit aufgenommen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Du weißt so gut wie ich, Renate (in Richtung der Abg. Csörgits), dass in der Sozial­politik nichts betoniert oder in Stein gemeißelt ist. Sozialpolitik bewegt sich! Daher haben wir darauf gedrängt – und ich bedanke mich dafür, dass die Bundesregierung und die Frau Bundesministerin das aufgenommen haben –, nach § 8 Bundes­minis­teriengesetz eine Kommission einzurichten, die, weil mit Regelungen zur Schwerarbeit Neuland betreten wird, die Weiterentwicklung dieser besonderen Regelung in der Altensicherung beobachtet und auf den Faktor Schwerarbeit Bezug nimmt. Und wir werden das laufend evaluieren.

Dass diese Regelung so schlecht nicht sein kann, macht deutlich eine Aussage des Herrn Müntefering in Deutschland – wo man ja mit einer Rettungsaktion im Rahmen von Hartz IV voll gegen die Wand gefahren ist und jetzt in einer breiteren politischen


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