Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 39

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Kollegin Csörgits, Sie kritisieren das Schwerarbeitergesetz und meinen, dass es eine Farce ist. – Das ist wieder ein zusätzliches Gesetz, wonach Arbeitnehmer, die unter entsprechend schwierigen Belastungen arbeiten, früher in Pension gehen können.

Kollegin Csörgits, ich möchte nur klarlegen: Wissen Sie, wie viele Gesetze es in Österreich überhaupt gibt, wonach man früher in Pension gehen kann? – Frauen können bis 2024 vor dem 60. Lebensjahr in Pension gehen, nach dem Nacht- und Schwerarbeitergesetz unter besonderen Voraussetzungen mit dem 57. Lebensjahr. Nach der „Hackler-Regelung“ – diese gilt bis 2010 – können Männer mit 60 und Frauen mit 55 in Pension gehen (Abg. Öllinger: Mit geringerem Abschlag!), und bis 2007 null Abschlag – null Abschlag! Das hat es in der Geschichte der Zweiten Republik noch nie gegeben!

Dann die heute zur Diskussion stehende Schwerarbeiterregelung: wieder mit dem 60. Lebensjahr bei 45 Versicherungsjahren. Erst war die Kritik der Opposition, dass die Hackler besser dran seien als die Schwerarbeiter. – Vorsicht! Lesen – denken – sprechen! Bei der „Hackler-Regelung“ braucht man 45 Beitragsjahre, bei der Schwer­arbeiterregelung 45 Versicherungsjahre, und dort sind mit eingebaut: die Arbeits­losenzeiten, die Notstandsunterstützung und auch Krankenstandszeiten.

Es gibt noch eine weitere Regelung: Mit 62 in die Korridorpension.

Und ich kann nur feststellen: Wir haben die Schwerarbeiterregelung erfunden – Kolle­ge Haupt hat sie erfunden, Kollegin Haubner hat sie verwirklicht –, und ich glaube, das ist eine wirklich gute Regelung. Und wenn eure Kollegen aus der Bundesrepublik Deutschland Interesse daran haben: Bitte, fahrt doch hinaus! Lasst euch einmal aufklären! – Die werden euch dort unterrichten, und wenn ihr wollt, gebe ich euch auch noch Schützenhilfe.

Lest einmal diese Regelung, dann überlegt einmal, und dann werdet ihr auch zustim­men! – Ihr dürft aber nicht, denn für gute Sachen habt ihr in Österreich ja nichts übrig.

Wer fällt in diese Schwerarbeiterregelung hinein: jene, die Schicht- und Wechseldienst machen, die besonderer Hitze und Kälte ausgesetzt sind, chemischen und physi­kalischen Einflüssen, schwerer körperlicher Arbeit, 2 000 Kalorien für Männer, 1 400 Ka­lo­rien für Frauen. – Ich höre immer, Regelungen für Frauen sind nicht mit eingebaut. Bitte, lest es einmal!

An die Adresse der Voest: Kollege Keck, auch für deine Arbeitnehmer haben wir etwas getan, was ihr nicht zusammenbringt: Jene, die nach dem Nachtschicht­schwer­arbeits­gesetz die Jahre nicht zusammenbringen, fallen auch in diese Regelung hinein! – Normalerweise müsstest du herausgehen und sagen: Danke dieser Bundesregierung, danke, was ihr hier geschaffen habt, das ist wirklich eine positive Sache! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn ich mit dem 60. Lebensjahr mit 1,8 Prozent Abschlägen in Pension gehen kann, dann ist dies, wie ich meine, wirklich etwas Gutes. Schaut wirklich einmal die Schwer­arbeiterregelung an, lest sie genau! Das ist eine positive Sache! Und macht nicht alles schlecht, denn es glaubt euch sowieso niemand mehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.05


Präsident Dr. Andreas Khol: Diese Debatte schließt Frau Abgeordnete Mag. Wein­zinger. Auch ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.

 


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