vorgesehen werden. Werden anstelle
bereits verliehener Grade die neuen Grade geführt, ist dieser Zusatz nicht mehr
zu führen.
Für zukünftig zu verleihende akademische
Grade aufgrund von Fachhochschul-Diplomstudiengängen („Magistra/Magister ...“
oder „Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur “) soll der Zusatz „(FH)“ weiterhin
verpflichtend bleiben. Bereits verliehene akademische Grade und zukünftig zu
verleihende akademische Grade aufgrund von Fachhochschul-Diplomstudiengängen
mit der Beisetzung „(FH)“ sind weiterhin mit diesem Zusatz zu führen.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. Ich erteile ihr das Wort.
12.16
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Novelle zum Fachhochschul-Studiengesetz internationalisiert die Abschlüsse für die AbsolventInnen. Ich bin sehr froh darüber, dass der Klammerausdruck FH fällt, weil nämlich die formalen Anforderungen von Studien an Fachhochschulen jenen an Universitäten längst gleichgestellt sind und weil auch die Abschlüsse nur noch danach differenziert werden, nicht was die Wertigkeit, sondern was den Grad der Spezialisierung und was die Ausrichtung des Forschungsinteresses betrifft.
Ich denke, dass dieser Zusatz FH wirklich nur etwas für Visitenkarten und Briefköpfe gewesen wäre, und bin sehr froh darüber, dass wir diesen Anachronismus überwinden konnten.
Ich denke aber, dass es, abgesehen von dieser vorliegenden Novelle, notwendig wäre, eine weitere, viel größere Novelle zum Fachhochschul-Studiengesetz einzubringen, weil meiner Meinung nach sehr wesentliche Inhalte fehlen.
Da ist zum einen die Betreuung der Studierenden in der vorgeschriebenen Praxisphase, wo es sinnvoll wäre, zu evaluieren, inwieweit denn da eine sinnhafte Ausbildung vermittelt wird, angemessen bezahlt wird und auch Arbeitsrecht eingehalten wird.
Es wäre toll – und wirklich ganz dringend notwendig –, wenn es für die Studierenden auch an Fachhochschulen eine rechtlich schlüssige und auch effiziente Mitbestimmungsmöglichkeit gäbe. Diese fehlt vollkommen, vor allem für all jene, die in Fachhochschul-Studiengängen und nicht an Fachhochschulen studieren. Diesbezüglich wäre wirklich ein ganz starker Impuls notwendig. (Beifall bei der SPÖ.)
Auch was die Anrechenbarkeit von bereits vorher erworbenem, facheinschlägigem Wissen betrifft, zum Beispiel an berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen, an Kollegs oder an sonstigen Bildungseinrichtungen, fehlen klare Regelungen, auf die sich die Studieren verlassen können. Ebenso fehlen effektive Fördermaßnahmen für Interessentinnen und Interessenten, die keine normale Hochschulreife haben, sondern zum Beispiel mit einem Lehrabschlussprüfungszeugnis kommen oder mit dem Abschlusszeugnis einer berufsbildenden mittleren Schule höhere Bildung erwerben wollen. Da wären wirklich Maßnahmen und neue Initiativen notwendig.
Das Vorliegen von Frauenförderprogrammen bei einzelnen Trägern ist leider immer noch nicht für den Rat maßgebend dafür, wie viele Plätze und inwieweit Studiengänge bewilligt werden.
Zum Letzten wäre es mir auch sehr wichtig, dass endlich eine Initiative gesetzt wird, was die A-Wertigkeit bei der Beschäftigung der AbsolventInnen von Fachhochschulen