das Dritte ist dann, zu überlegen, wie man den Familiennachzug möglichst rasch bewerkstelligen kann. – Das ist die Aussage einer Expertin, die, wie gesagt, im Ausschuss auch gehört worden ist.
Weiters ist der Einspruch nur auf zwei Punkte gegründet, nämlich: Die Länderreferenten – da ist schon ein Widerspruch, denn zuerst sagen Sie, es seien keine Länderreferenten dabei gewesen, und dann stützen Sie sich auf die Länderreferenten – sagen, das jetzige Gesetz sei eh so super, es sei vollziehbar und praktikabel.
Im Ausschuss, beim Expertenhearing haben wir nur das Gegenteil gehört: dass es nämlich nicht praktikabel und nicht gut vollziehbar ist.
Es ist im Ausschuss auch die Meinung der
Vertreterin der Gemeinde Wien zum Ausdruck gekommen, und dieser hat sich offensichtlich
auch der Bundesrat angeschlossen. Sie müssen aufpassen, was diese Vertreterin
der Gemeinde Wien gesagt hat. (Präsident
Dr. Khol übernimmt den
Vorsitz.)
Diese Vertreterin der Gemeinde Wien hat gesagt: Wir können in Wien die Versagungsgründe – also warum keine Staatsbürgerschaft verliehen wird – gar nicht wirklich prüfen, da in Wien 16 000 Anträge gestellt werden; wir haben weder die Zeit noch die Möglichkeit, diese Anträge zu überprüfen. – Das heißt, man umschifft ganz einfach das Gesetz, man hält das Gesetz nicht ein!
Ähnlich verhält es sich mit den Deutschkenntnissen. Diese werden nicht abgefragt, eben weil es so viele Anträge gibt. Das macht aber der Vertreterin der Gemeinde Wien nichts aus: Die Leute bekommen die Staatsbürgerschaft verliehen. In Wien ist die Zahl ganz besonders hoch; ich glaube, es waren 15 000 allein in Wien, die die Staatsbürgerschaft bekommen haben. (Abg. Ellmauer: 18 000 ...!)
Interessanterweise sagt diese Vertreterin: In Wien sind Anträge auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nur in fünf Fällen wegen mangelnder Deutschkenntnisse abgelehnt worden. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Jeder von uns kennt sehr viele Leute, die den österreichischen Reisepass – jetzt: EU-Pass – in der Hand haben und über keine Deutschkenntnisse verfügen. Da hat die Gemeinde Wien ganz einfach verliehen, ohne die Voraussetzungen zu überprüfen. Das wollen wir eben nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Im Einspruch steht auch, es handle sich um eine unnötige Verschärfung. Ich kann nur darauf hinweisen, dass wir wollen, dass die Gesetze eingehalten werden und dass ein Gesetz vorhanden ist, das so vollzogen wird, dass es keine Umwege darum herum gibt und dass man nicht sagt: Wir können die Anträge gar nicht genau prüfen, weil es ganz einfach zu viele sind.
Wir müssen danach trachten, dass diejenigen, die die Staatsbürgerschaft erlangen, wirklich integriert sind, dass sie ein eigenes Einkommen haben, dass sie die Landessprache sprechen und dass sie einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich haben.
Frau Abgeordnete Weinzinger, Sie haben bemängelt, dass Kinder die Staatsbürgerschaft nicht mehr bekommen können. Nach dem geltenden Gesetz muss ein Kind nicht einmal seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich nachweisen und bekommt doch schon die Staatsbürgerschaft. So kann es doch wirklich nicht sein! Wir haben jetzt alles auf die Grundlage gestellt, dass jeder den rechtmäßigen Aufenthalt hier in Österreich nachweisen muss, erst dann bekommt er die Staatsbürgerschaft.
Die Einbürgerung muss das Schlusslicht der Integration sein. Dazu ist es eben notwendig, auch die Deutschkenntnisse zu haben und nachzuweisen. Jemand, der nicht Deutsch kann, jemand, der nicht die Landessprache kann, kann nicht am Leben