gesetz 1986
und das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden und das Zivildienstgesetz-Übergangsrecht 2006
erlassen wird (1343 d.B.)
Da
die Frage einer angemessenen Verpflegung von Zivildienstleistenden nach dem
Zivildienstgesetz von grundsätzlicher Bedeutung und hohem öffentlichen
Interesse ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Die
Bundesministerin für Inneres wird ersucht, im Rahmen des Zivildienstberichtes
für die Jahre 2005 bis 2007 auch über die Abgeltung von vermögensrechtlichen Ansprüchen
im Zusammenhang mit dem Zivildienst-Übergangsrecht 2006 sowie – unter
Einbindung der Rechtsträger – über den Vollzug des neuen Verpflegungssystems
nach der gegenständlichen Zivildienstgesetz-Novelle und der Verordnung über die
Vorsorge für die angemessene Verpflegung von Zivildienstleistenden zu
informieren.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Seine Wunschredezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.
18.55
Abgeordneter
Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie die Redner der ÖVP
auf die absurde Idee kommen, die jetzige Regelung als einen Erfolg der
Bundesregierung zu bezeichnen. (Zwischenruf
des Abg. Fauland.) Wenn es hier
einen Erfolg gibt, dann den, dass ausnahmsweise – ausnahmsweise! –
beide Regierungsparteien einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nachkommen. (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ.) Mehr
ist es ja nicht. Gratuliere herzlich! (Abg.
Mag. Molterer: Danke!) –
Erstens.
Zweitens: Wenn es
nach Ihnen gegangen wäre, dann hätten wir nach wie vor eine Diskussion darüber,
ob überhaupt die Verpflegung und Ernährung von Zivildienern ausreichend ist. Da
muss der österreichische Verfassungsgerichtshof tagen, damit Zivildiener, deren
Arbeit Sie plötzlich für sich entdeckt haben, überhaupt zu genug Kalorien pro
Tag kommen, weil die Bundesregierung und die Regierungsparteien ihnen einen
Teil der notwendigen Kalorien für die Ableistung von Zwangsarbeit im Dienste
des österreichischen Staates verweigern. (Abg.
Mag. Molterer: Was heißt
„Zwangsarbeit“?) Und das ist ein Erfolg der Bundesregierung? (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Was
verstehen Sie unter „Zwangsarbeit“?)
So, und jetzt
reden wir noch weiter. Zwangsdienste, meine Damen und Herren, sind laut
Menschenrechtskonvention verboten. Mit einer einzigen Ausnahme – da hat
Kollege Scheibner vollkommen Recht –, das ist die Wehrpflicht. (Abg.
Mag. Molterer: Zivildienst
bezeichnen Sie als „Zwangsarbeit“?) Da macht die Menschenrechtskonvention
eine große Ausnahme. (Abg. Neudeck: Ihre Rede ist eine Zwangsbeglückung!)
Wenn ich höre, wie in den Ausschüssen diskutiert wird, dann stelle ich fest: Früher haben Sie immer gesagt, Zivildiener drücken sich vor der Wehrpflicht, machen es sich