Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 182

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gesetz 1986 und das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden und das Zivil­dienstgesetz-Übergangsrecht 2006 erlassen wird (1343 d.B.)

Da die Frage einer angemessenen Verpflegung von Zivildienstleistenden nach dem Zivildienstgesetz von grundsätzlicher Bedeutung und hohem öffentlichen Interesse ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, im Rahmen des Zivildienstberichtes für die Jahre 2005 bis 2007 auch über die Abgeltung von vermögensrechtlichen An­sprüchen im Zusammenhang mit dem Zivildienst-Übergangsrecht 2006 sowie – unter Einbindung der Rechtsträger – über den Vollzug des neuen Verpflegungssystems nach der gegenständlichen Zivildienstgesetz-Novelle und der Verordnung über die Vorsorge für die angemessene Verpflegung von Zivildienstleistenden zu informieren.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Seine Wunschredezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.55.12

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie die Redner der ÖVP auf die absurde Idee kommen, die jetzige Regelung als einen Erfolg der Bundesregierung zu bezeichnen. (Zwischenruf des Abg. Fauland.) Wenn es hier einen Erfolg gibt, dann den, dass ausnahmsweise – ausnahmsweise! – beide Regierungsparteien einem Erkenntnis des Verfassungs­ge­richts­hofes nachkommen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Mehr ist es ja nicht. Gratuliere herzlich! (Abg. Mag. Molterer: Danke!) – Erstens.

Zweitens: Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, dann hätten wir nach wie vor eine Diskussion darüber, ob überhaupt die Verpflegung und Ernährung von Zivildienern ausreichend ist. Da muss der österreichische Verfassungsgerichtshof tagen, damit Zivildiener, deren Arbeit Sie plötzlich für sich entdeckt haben, überhaupt zu genug Kalorien pro Tag kommen, weil die Bundesregierung und die Regierungsparteien ihnen einen Teil der notwendigen Kalorien für die Ableistung von Zwangsarbeit im Dienste des österreichischen Staates verweigern. (Abg. Mag. Molterer: Was heißt „Zwangs­arbeit“?) Und das ist ein Erfolg der Bundesregierung? (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Was verstehen Sie unter „Zwangsarbeit“?)

So, und jetzt reden wir noch weiter. Zwangsdienste, meine Damen und Herren, sind laut Menschenrechtskonvention verboten. Mit einer einzigen Ausnahme – da hat Kollege Scheibner vollkommen Recht –, das ist die Wehrpflicht. (Abg. Mag. Molterer: Zivildienst bezeichnen Sie als „Zwangsarbeit“?) Da macht die Menschenrechts­konvention eine große Ausnahme. (Abg. Neudeck: Ihre Rede ist eine Zwangs­be­glückung!)

Wenn ich höre, wie in den Ausschüssen diskutiert wird, dann stelle ich fest: Früher haben Sie immer gesagt, Zivildiener drücken sich vor der Wehrpflicht, machen es sich


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