Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 195

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Praßl 2 Minuten. – Bitte.

 


19.41.05

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einspruch des Bundesrates bezüglich Register­zählungsgesetz ist nicht in Ordnung. Meine Damen und Herren! Die Befürchtung der Oppositionsparteien ist nicht gerechtfertigt, dass auf Grund des Registerzählungs­gesetzes die Möglichkeit bestünde, im Rahmen dieser Registerzählungen verschie­dene Register zusammenzuführen und nebenbei auch zu berichtigen.

Dem ist entgegenzuhalten, dass auch die in § 5 Registerzählungsgesetz normierte Qualitätssicherung nicht dazu führt, dass ein Datenabgleich zwischen den verschie­denen Datenlieferanten erfolgen kann.

Wenn nunmehr Widersprüche über ein- und dasselbe Datum aus verschiedenen Daten­quellen bestehen, so wird das in der Bundesanstalt Statistik durch eine Software angezeigt. Bei den jeweiligen Registern wird sohin eine Überprüfung veranlasst.

Die maschinelle Registerzählung funktioniert über die Bildung der bereichsspezifischen Personenkennzeichnungen. Diese sind für den Zweck der Zählungen geregelt und sind für alle Verwaltungsanwendungen unterschiedlich. Es gibt also weder einen Daten­austausch noch eine Datenrückführung an die Inhaber von Verwaltungsdaten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Somit ist auch hier klargestellt, dass die von der SPÖ, aber auch von den Grünen geäußerten Befürchtungen und Bedenken nicht zutreffen und es somit weder in der Bundesanstalt Statistik Österreich noch durch das Bundesministerium für Inneres in irgendeiner Weise zu einer Rasterfahndung kommen kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.42


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Winkler. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.43.09

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf in meinem Debattenbeitrag auf das Regis­terzählungsgesetz eingehen und grundsätzlich festhalten, dass ich es äußerst bedauerlich finde, dass die SPÖ und die Grünen einem Gesetz, das gewaltige Verwal­tungsvereinfachungen und damit auch enorme Kostensenkungen mit sich bringt, nicht zustimmen.

Ich halte es wirklich für vermessen – um nicht zu sagen für eine Gemeinheit –, wenn man eine ganze Gruppe von Dienstnehmern sozusagen dadurch verunglimpft, dass man ihnen Unrechtmäßigkeit unterstellt, weil vielleicht etwas passieren könnte. Aber wie man bei uns so schön sagt: Der Schelm denkt, wie er ist.

Ich möchte daher festhalten, dass das vorliegende Registerzählungsgesetz zu einer gewaltigen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger führt und eine Kostensenkung von mehr als 22 Millionen € mit sich bringt. Sie beklagen sich oft darüber, dass die Büro­kratie den Bürger belaste, und haben noch bei der letzten Volkszählung im Jahr 2001 den enormen Verwaltungsaufwand sowie das Ausfüllen der Fragebögen kritisiert.

Nun führt diese Bundesregierung eine moderne und zeitgemäße elektronische Volks­zählung ein, und Sie lehnen das Gesetz wieder ab, indem Sie das Gespenst der Rasterfahndung an die Wand malen!

 


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