Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 197

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Damit hat der Nationalrat gemäß Art. 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

19.48.0914. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Achtundzwanzigsten Bericht (III-160 d.B.) der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2004) (1292 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 14. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Donabauer mit einer Wunschredezeit von 4 Minuten. – Bitte.

 


19.48.41

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Mit dem jährlichen Bericht der Volks­anwaltschaft im Parlament erbringt die Volksanwaltschaft nicht nur einen beein­druckenden Leistungsnachweis, sondern stellt dem Nationalrat zweifelsohne auch eine wichtige Information zur Verfügung.

Die Arbeit der Volksanwaltschaft in Österreich kann als beispielgebend bewertet werden – derart, dass es wenige in Europa gibt. So sind wir in diesem, wie in vielen anderen Bereichen – im Sozialbereich, im Budgetbereich, im Arbeitsmarktbereich – ein führendes Land.

Ich denke, das muss gesagt werden, weil wir gerade in diesen Fragen ein viel größeres Wertebewusstsein dessen brauchen, was wir im eigenen Land machen und erarbeiten. Gerade die neuen Demokratien in Europa nehmen sich ein Beispiel an dem, was bei uns erfolgreich Jahre und Jahrzehnte hindurch betrieben wird.

Der etwa 400 Seiten starke Bericht der Volksanwaltschaft umfasst auch Darstellungen von konkreten Beschwerdefällen. Diese sind natürlich in den unterschiedlichen Rechts­bereichen angesiedelt. Ich denke, die Volksanwaltschaft – und das sagt sie auch in ihrem Bericht sehr deutlich aus – möchte einen Beitrag zur Stärkung des Grund­rechtsbewusstseins in der Verwaltung leisten.

Natürlich ist die Volksanwaltschaft als solche eine unkomplizierte Anlaufstelle für viele Bürgerinnen und Bürger, die sich im Alltag höchst überfordert fühlen. Viele Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Regulierungen wirken auf die Bürgerinnen und Bürger ein, sie sind oft orientierungslos und wissen nicht, wohin sie sich wenden sollen. Darüber hinaus ist die Volksanwaltschaft jene Institution, die auch eine sehr erfolgreiche Vermittlerrolle zwischen den Behörden und den Bürgerinteressen darstellt.

In der Arbeit – ich beobachte sie sehr genau und habe mich auch mit dem Bericht kon­kret auseinander gesetzt – ist sehr deutlich zu bemerken, dass die Volksanwaltschaft nicht nur vermittelt, sondern vor allem auch eine enorm hohe Beratungsaufgabe erfüllt. Das ist lobenswert, denn ich denke, dass der Bürger solche Einrichtungen gerade in der heutigen Zeit nicht nur braucht, sondern auch sucht und dringend notwendig hat.

Die Zahl der Menschen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, nimmt leicht zu. Die Volksanwaltschaft wurde 2004 in 16 189 Fällen in Anspruch genommen. Das bedeutet, wie gesagt, einen ganz leichten Anstieg der Bearbeitungsfälle. Die Zahl der einge­leiteten Prüfungsverfahren ist allerdings mit 6 502 leicht zurückgegangen. Von den eingeleiteten Prüfungsverfahren bezogen sich 4 100 auf die Bundesverwaltung, der Rest auf Landes- und Gemeindeverwaltungen. Bei den 7 500 Prüfungsverfahren, die


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