eindeutig hinter einseitigen Einflussnahmen zurücktreten, Fragen nach der Finanzierung aufwerfen. (Zwischenruf des Abg. Donabauer.)
Meine Damen und Herren! Es ist nicht die böse Opposition, die sich über Werbeausgaben empört, sondern es ist die Volksanwaltschaft – und es ist der Rechnungshof, der seit Jahren verbindliche Regelungen einfordert. (Abg. Neudeck: Das ist die einzige Lebensexistenz, die Sie haben!) Die Stellungnahme vom Bundeskanzleramt zu dieser Forderung des Rechnungshofes ist ja an Zynismus gar nicht zu überbieten. (Abg. Dr. Fekter: Gilt das auch für den Häupl?)
Frau Kollegin Fekter! Wissen Sie überhaupt,
was in diesem Rechnungshofbericht vom Bundeskanzleramt von sich gegeben wird,
wenn es da heißt, das Bundeskanzleramt orientiere sich aber an den vom
Rechnungshof empfohlenen Grundsätzen? – Ja mitnichten! Genau das passiert
ja nicht, meine Damen und Herren! (Abg.
Dr. Fekter: Gilt das auch für
den Häupl? Wie ist das mit dem Bürgermeister? Der gibt nicht einmal bekannt,
welche Kosten er hat! Der reagiert nicht einmal auf die Anfrage!)
Und nicht „nur“ – unter
Anführungszeichen – die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof empören
sich über die Regierungswerbung, nein, auch der Verfassungsgerichtshof! Es
gibt beim Verfassungsgerichtshof ein Gebot der Reinheit der Wahl –
gewissermaßen die Antithese zum schmutzigen Wahlkampf vom Kollegen
Lopatka –, wonach es ganz klar sein muss, dass keine Ministeriumsmittel
eingesetzt werden dürfen, um Nationalratswahlen zu beeinflussen. (Abg. Dr. Fekter: Wie hoch ist das Informationsbudget vom Bürgermeister
Häupl? Bürgermeister Häupl verweigert die Bekanntgabe der Daten! Da soll der
Volksanwalt einmal schauen! – Zwischenruf
des Abg. Neudeck.)
Es gibt diese sieben Regeln des Rechnungshofes. Frau Kollegin Fekter, Sie sind eingeladen, bei einem Entschließungsantrag mitzugehen, damit wir da endlich Ordnung hineinbringen.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Kräuter,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von Regelungen hinsichtlich der
Voraussetzungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen für Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofes umgehend zu normieren“.
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Meine Damen und Herren! (Der Redner hält eine Zeitungsseite mit dem Inserat der Bundesregierung zum Abschneiden Österreichs bei den Olympischen Winterspielen in Turin in die Höhe.) Das kann es ja wohl nicht gewesen sein! Ich will jetzt gar nicht näher auf die Rechtschreibfehler in diesem Inserat eingehen, aber das hat überhaupt nichts mit den Regeln zu tun, die der Rechnungshof aufstellt.
Selbst wenn Sie der Volksanwaltschaft, dem Verfassungsgerichtshof, dem Rechnungshof keinen Glauben schenken – die Kompetenz und die Objektivität des ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofes, Herrn Dr. Franz Fiedler, ist ja, glaube ich, unbestritten. Er war ja zwölf Jahre hinweg der oberste Kontrollor. (Ironische Heiterkeit