bei
der ÖVP.) – Weil Sie so lachen: Wissen Sie,
was er zu der Frage zu sagen hat? (Abg.
Dr. Fekter: Habt ihr ihn
gewählt beim ersten Mal?)
Was hat sich Fiedler gedacht, heißt es in einer heutigen Tageszeitung, als er die Olympiainserate der Regierung gesehen hat? (Abg. Neudeck: Ihre rote Brille macht Sie blind!) – Sachinformation ist das nicht, hat sich Fiedler gedacht. (Abg. Dr. Fekter: Wie ist das in Wien? Wie ist das mit Bürgermeister Häupl? Der verschweigt die Zahlen!) Wer sich informieren will, wer in Turin gewonnen hat, schlägt die Sportseite auf. – So einfach ist das. Der ist nicht auf Inserate angewiesen. Fiedler stellt eindeutig fest: Das ist eine Werbemaßnahme, weil sich die Regierung mit einer Positivmeldung verknüpft.
Meine Damen und Herren! So kann es, glaube ich, nicht weitergehen! Das ist nicht die „böse Opposition“, die da agitiert, sondern das sagen die Volksanwaltschaft, der Rechnungshof, der Verfassungsgerichtshof und Koryphäen wie Dr. Franz Fiedler. Also ich kann nur an Sie appellieren: Schließen Sie sich dem Antrag der SPÖ an! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Fürs Protokoll: Ein Drittel der SPÖ-Abgeordneten hat geklatscht!)
19.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Kräuter eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Kräuter,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von Regelungen hinsichtlich der
Voraussetzungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des
Verfassungsausschusses über den 28. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner
bis 31. Dezember 2004) (III-160/1292 d.B.)
Die Volksanwaltschaft kritisiert in
ihrem 28. Bericht rein parteipolitisch motivierte Aussendungen und
Werbemaßnahmen, bei denen Sachinhalte fehlen bzw. eindeutig hinter einseitige
Einflussnahmen zurücktreten. Diesbezügliche Maßnahmen werfen zwangsläufig
Fragen über die Grenzen der Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit aus dem
Budget auf. Die Volksanwaltschaft regte diesbezüglich die Erarbeitung von
Leitlinien zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung oder einzelner
Bundesminister an.
Der
Rechnungshof stellt im Wahrnehmungsbericht III-29 d.B. fest, dass die von ihm
erarbeiteten Empfehlungen betreffend Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung
in eine künftige generelle Regelung einbezogen werden sollen. Diese
Empfehlungen des Rechnungshofes haben folgenden Inhalt:
a) Die
Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations- und Werbemaßnahmen
aus Haushaltsmitteln ist unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zulässig. Diese Maßnahmen sollten dabei
formalen und zugleich inhaltlichen Kriterien genügen, die den Bezug zur Arbeit
der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Ressorts begründen.
b) Die
Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations- und Werbemaßnahmen wären unmittelbar
auf die vergangene, gegenwärtige oder aktuell zukünftige Tätigkeit der Bundesregierung
bzw. des jeweiligen Ressorts zu beziehen.