c) Die Bundesregierung bzw. das
Bundesministerium tritt bei allen Formen der Öffentlichkeitsarbeit deutlich als
Bundesregierung bzw. Bundesministerium in Erscheinung.
d) Die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die
Informations- und Werbemaßnahmen aus Haushaltsmitteln dürfen auch in der
engeren Vorwahlzeit fortgesetzt, jedoch nicht auf parteipolitische Wahlwerbung
ausgerichtet werden.
e) Die Grenzen der zulässigen und der
unzulässigen Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations- und
Werbemaßnahmen sind erreicht, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende
Form zurücktritt. Dadurch werden diese Maßnahmen angreifbar.
f) Die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die
Informations– und Werbemaßnahmen sollten bei den Bürgerinnen und Bürgern den
Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer Partei vermeiden.
g) Die Öffentlichkeitsarbeit bzw. von
Informations- und Werbemaßnahmen durchgeführten Umfragen sollten der
Erforschung der Meinungen und des Informationsgrades der Bevölkerung über die
Arbeit der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums dienen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Vergabe von
Dienstleistungsaufträgen für Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Empfehlungen
des Rechnungshofes umgehend zu normieren“.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
19.58
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Dame und Herren Volksanwälte! Kollege Gaál hat in einem Zwischenruf gemeint, ich hätte heute schon genug geredet. – Ich kann es dir nicht ersparen, lieber Toni Gáal! Vor allem eure Redner reizen einen eben, und man muss entsprechende Antwort geben, damit diese Halbwahrheiten nicht im Raume stehen bleiben.
Es ist ja wirklich interessant, dass Abgeordneter Kräuter auch die heutige Diskussion, in der es wirklich um die Volksanwaltschaft geht – das heißt um die Anwälte der Bevölkerung –, in der es um die berechtigten Anliegen der Bevölkerung geht, in der es darum geht, die Rechte der Bevölkerung und die Probleme, die man hat, gegenüber der öffentlichen Verwaltung zu vertreten (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter), in der es auch darum geht, über die Wünsche der Volksanwaltschaft zu reden, damit sie dieser Aufgabe besser gerecht werden kann, missbraucht, um wieder mit seinen Plakaten herumzuwacheln.
Aber, lieber Kollege Kräuter, Sie haben ja gesagt, was interessiert es Sie, was irgendwelche Bürgermeister für die Eigenwerbung verwenden. Es interessiert Sie wahrscheinlich auch nicht, was Ihre Ministerien damals an Eigenwerbung verschwendet