Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 204

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herangetragen werden, direkt und unmittelbar an die Volksanwaltschaft weiterleiten kann, wobei ich da immer weiß, dass das Problem, das Anliegen, die Beschwerde – das ist das Schlüsselwort – in guten Händen ist. In guten Händen, soweit es die Möglichkeiten der Institution Volksanwaltschaft zulassen: soweit das personell und ressourcenmäßig möglich ist, und vor allem, soweit die Volksanwaltschaft die Kompe­tenzen dafür hat.

Die Zahl von 16 000 Fällen der Volksanwaltschaft wurde ja schon genannt. Und warum steigt diese Zahl nicht maßgeblich, wo doch die gesamte öffentliche Verwaltung viel komplexer wird und ich schon den Eindruck habe, dass die Menschen weit mehr Probleme mit der öffentlichen Verwaltung als früher haben? Warum steigt diese Zahl nicht? – Weil es schlicht und einfach so ist, dass man der Volksanwaltschaft große Kontrollbereiche entzogen hat.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass derjenige, der der Volksanwaltschaft deren Arbeit sozusagen entzieht, der Nationalrat selbst ist, und daher möchte ich anregen, über dieses Problem intensiv zu diskutieren.

Hinweisen möchte ich auch auf eine neue Einrichtung der Volksanwaltschaft in ihrem Bericht, nämlich den Grundrechtsteil. Bei diesem jetzt inzwischen fixen Bestandteil der jährlichen Berichte geht es ja in erster Linie darum, auf Artikel 6 der MRK hinzuweisen: faires Verfahren. Im Wesentlichen geht es also – das zieht sich wie ein roter Faden durch – um Verfahrensverzögerungen, um eine nicht verfassungskonforme Behand­lung von BeschwerdeführerInnen, weil man sie zum „Salzamt“ schickt oder so in der Art behandelt: „Schmeck’s, Kropferter!“, und diesen Menschen deshalb das verfas­sungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein faires Verfahren entzogen wird.

Daher meine ich, dass die Volksanwaltschaft dem Bürger/der Bürgerin nicht nur im Konkreten gute Dienste leistet, sondern dass das sozusagen auch pro futuro wirkt, dass es sich Behörden, die mit solchen Beschwerden konfrontiert werden, in Zukunft überlegen, nicht doch eine verfassungskonforme Vorgangsweise sicherzustellen, indem sie halt sozusagen korrekt arbeiten.

Abschließend, meine Damen und Herren – ich habe nur mehr wenig Redezeit –, möchte ich auf zwei Punkte hinweisen, die uns alle angehen. Dabei geht es um zwei Punkte, die seit Jahren hier im Nationalrat diskutiert werden: die Frage der Bestellung der Volksanwälte, ihre Wahl sowie das von der grünen Fraktion seit Jahren kritisierte und auch antragsmäßig immer wieder zur Korrektur und Novellierung vorgebrachte Vorschlagsrecht der drei stimmenstärksten Parteien des Nationalrates für diese Wahl. – In Wirklichkeit ist es ja dann keine Wahl mehr, weil es ja ein Vorschlagsrecht von drei Parteien ist. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt – darüber wurde vielfach auch schon diskutiert – ist die Frage der so genannten Absetzbarkeit von Volksanwälten. Die Volksanwälte genießen in der jeweiligen Besetzung immer das Privileg, in ein Amt geschickt zu werden und nicht absetzbar zu sein, ganz egal, was passiert. Es gibt keine vergleichbare Konstellation in der österreichischen Rechtsordnung.

Wofür die Grünen plädieren, ist, ein Modell umzusetzen – ich sage jetzt ein Modell, denn das kann man ja nicht eins zu eins – wie auch beim Präsidenten des Rech­nungshofes. Dafür werben wir nicht, sondern da plädieren wir für eine seriöse Dis­kussion. Es hat auch im Rahmen des Österreich-Konvents genügend Signale gege­ben, dass das gewünscht wird; aber das ist alles eingeschlafen. Ich hoffe, die Frau Volksanwältin und die Herren Volksanwälte sind auf Grund dieser eingeschlafenen Diskussion, in Bezug auf die Volksanwaltschaft insgesamt, nicht frustriert, werden ihre Arbeit genau so engagiert wie bisher weiter tun, und ich wünsche Ihnen und all Ihren


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