Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 206

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es leider mehr als genug in Zeiten wie diesen, in denen die Qualität der Gesetzgebung mehr als zu wünschen übrig lässt.

Abgesehen von inhaltlichen Zweckverfehlungen werden immer mehr Formfehler offen­sichtlich, die eben den Menschen das Leben schwer machen. Das heißt, das Falsche wird auch noch falsch umgesetzt. Aktuelles Beispiel im vorliegenden Bericht ist das Kinderbetreuungsgeld. Abgesehen von der generellen Reformbedürftigkeit dieses Gesetzes, die ja von Organisationen wie der OECD bis über die Industriellen­vereini­gung bescheinigt wird, sitzt der Teufel in vielen Details, wie das gestiegene Be­schwerdeaufkommen auch zeigt.

So hat sich durch eine Unklarheit im Gesetzestext eine ganz sonderbare Vollzugs­praxis eingeschlichen. Unverheirateten Elternteilen mit einem karenzierten auslän­dischen Dienstverhältnis wurde der Kindergeldbezug mit einer abenteuerlichen Rechts­auffassung verwehrt, es fehle ihnen nämlich die Angehörigeneigenschaft. Also hier wird nicht auf die Angehörigeneigenschaft zum Kind abgestellt, sondern der Eltern zueinander. Und auch beim Wechsel der Anspruchsberechtigten ergaben sich Prob­leme, weil ein Anspruchsverzicht eines Teiles automatisch auch für den anderen Elternteil gilt. Also weder eine bloße Beendigungserklärung noch ein Widerruf des Verzichtes wurden vom Sozialministerium als möglich erachtet. Deshalb fordert die Volksanwaltschaft in diesen Fällen völlig zu Recht eine legistische Klarstellung.

Zu gratulieren ist insbesondere Volksanwalt Peter Kostelka zu den zahlreichen positiven Erledigungen von Beschwerden im Sinne der Betroffenen im Familienbereich insbesondere. (Abg. Neudeck: Alles andere hätte mich gewundert, Frau Kollegin!) Auch die anderen haben sich natürlich Lob verdient, aber ich möchte hier insbe­sondere den Familienbereich beleuchten. (Abg. Scheibner: Aber im Konvent haben Sie ihn im Regen stehen lassen, Ihre Partei!) So hat der Finanzminister 2003 eine anscheinend besonders lukrative Einnahmequelle entdeckt, nämlich die Rückforderung des Zuschusses zum Karenzgeld, was sehr viele, vorwiegend Väter, oft überraschend getroffen hat, zumal sie vom Zuschuss oft gar keine Kenntnis hatten. Als Reaktion darauf wurde zumindest die Information der Betroffenen ausgeweitet, sodass diese nicht aus allen Wolken fallen, wenn plötzlich die Rückzahlungsaufforderung ins Haus flattert.

Ein Dauerbrenner von Beschwerden ist die überlange Verfahrensdauer. So hat eine Entscheidung über die Weitergewährung der Familienbeihilfe mehr als zwei Jahre gedauert. Besonders häufen sich die Beschwerden wegen überlanger Verfahrensdauer im Bereich der Pflegegeldverfahren, die sich natürlich für Personen, die auf Pflege dringend angewiesen sind, besonders gravierend auswirken.

Pflegegeld ist überhaupt so ein Kapitel. Zwar wurde erfreulicherweise das Konsens­papier zur einheitlichen Begutachtung der Pflegebedürftigkeit überarbeitet, zu hoffen bleibt aber auch, dass die weiteren Anregungen der Volksanwaltschaft eingearbeitet werden, denn besondere Härten und Unverständlichkeiten gibt es bei der Feststellung des Pflege- und Betreuungsbedarfs von Kindern und Jugendlichen. Bei Kleinkindern und Säuglingen wird der tatsächliche Bedarf nur unzureichend berücksichtigt, mit der Begründung, dass gleichaltrige nicht behinderte Kinder ja auch pflegebedürftig sind.

Was es heißt, mit einem Kind kontinuierlich spezielle Bewegungstherapien oder Ähn­liches durchzuführen, ist so manchen Schreibtischtätern anscheinend völlig fremd. Da wirken sich bürokratische Spitzfindigkeiten sehr oft zu Lasten der Bevölkerung aus. (Abg. Dr. Fekter: Daher haben wir das Gesetz schon geändert!) Hier ist es insbe­sondere der Volksanwaltschaft zu verdanken, dass auf diese Missstände hingewiesen


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