Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 213

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einfach übernommen werden dürfen und dass außerdem der Auftrag zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nicht willkürlich erteilt werden darf, zum Beispiel auf Grund einer anonymen Anzeige, sondern nur auf Grund von Tatsachen, die der Behörde bekannt sind.

Sie haben damit einen sehr wesentlichen Beitrag zu Rechtssicherheit in diesem für die Bevölkerung sehr wichtigen Bereich geleistet, und dafür möchte ich der Volksan­waltschaft sehr herzlich danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.41


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Volksanwalt Mag. Stadler. – Bitte.

 


20.41.53

Volksanwalt Mag. Johann Ewald Stadler: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident! Als turnusmäßiger Vorsitzender der Volksanwaltschaft darf ich auf die aufgeworfenen Fragen kurz eingehen.

Herr Abgeordneter Donabauer! Die Zahl der Anbringen, die bei der Volksanwaltschaft eingelangt sind, hat sich in der jetzigen Zusammensetzung der Volksanwälte im Vergleich zu seinerzeit praktisch fast verdoppelt. Wir haben auf hohem Niveau eine Zahl der Anbringen bis heute, auch im Jahr 2005, in Höhe von etwa 17 000 Fällen zu verzeichnen. Ich nehme an, dass das stabil so bleiben wird und daher die Inan­spruchnahme der Volksanwaltschaft auf diesem Niveau auch für die Zukunft sicher­gestellt ist.

Unzuständigkeitserklärungen sind immer auch mit einer Prüfung verbunden, das ist vollkommen richtig, aber auch mit einer Aufklärung. Wir legen sehr großen Wert darauf, dass auch Bürger, die sich unzuständigerweise an die Volksanwaltschaft wenden, mit einem Mindestmaß an Aufklärung durch die Volksanwaltschaft bedient werden.

Der Vergleich der Beschwerdezahlen zwischen Wien und Tirol hinkt, weil in Tirol eine landesvolksanwaltschaftliche Einrichtung vorhanden ist und in Vorarlberg ein Landesvolksanwalt installiert ist.

Frau Abgeordnete Mag. Stoisits! Die Frauenquote ist in der Volksanwaltschaft vor allem in der Mitarbeiterschaft durchgängig sichergestellt. Wir sind also einer der weni­gen Bereiche, wo die entsprechende Frauenquote in der Mitarbeiterschaft gewähr­leistet ist. Zu Beginn der Tätigkeit der Volksanwaltschaft war es allerdings eine ausschließliche Männerbesetzung. Es waren damals die Volksanwälte Bauer, Weisz und Zeillinger. Zu Beginn war es eine reine Männereinrichtung, aber dann haben wir immer wieder Damen, die wertvolle Arbeit geleistet haben, wie meine Kollegin Bauer, in der Volksanwaltschaft gehabt.

Große Kontrollbereiche werden uns tatsächlich entzogen, meine Damen und Herren, und ich mache darauf aufmerksam, dass das nicht ein Anliegen ist, um unsere Daseinsberechtigung unter Beweis zu stellen, oder weil Gefahr bestünde, dass es den Volksanwälten langweilig werden könnte in der Einrichtung, sondern es ist ein Problem, dass der Rechtsschutz suchende Bürger über die Volksanwaltschaft diesen Rechtsschutz nicht mehr bekommen kann, wenn er sich im Kommunalbereich, etwa über Bädertarife, Bäderordnungen, bei Tourismusbetrieben, bei Museen im Kom­munalbereich, aber auch bei den Österreichischen Bundesbahnen oder bei der Gebührenverrechnung im Rahmen der GIS oder in Angelegenheiten der Bundesforste bei der Volksanwaltschaft beschweren möchte.

 


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