Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 241

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Dass Sie konstante Kindesweglegung betreiben, nämlich insofern, als sehr viele Sozialdemokraten jahrzehntelang das entscheidend mit aufgebaut haben (Abg. Gaál: Ihr zerstört das alles!) und auch jetzt noch in den Krankenkassen entscheidend mitwirken, das geht völlig unter. Ich weiß nicht, welche Umfragen Sie da zitieren, aber reden Sie einmal mit den Leuten draußen! Das täte Ihnen wohl. (Abg. Parnigoni: Das tun wir ja!)

Und ich sage Ihnen eines, wenn Sie mir nicht glauben: Die Wiener Gebietskran­kenkasse hat eine Arzneimittel-Info ausgegeben – das ist gar nicht die mir nahe stehende Gebietskrankenkasse, sondern das ist Herr Bittner –, und da steht drinnen, dass diese ganze Reform der Medikamentenversorgung, die auch von Ihnen heftig kritisiert wurde, erstens dazu geführt hat, dass die Steigerungsrate sensationell gering ist – Zitat Gebietskrankenkasse –, und zweitens, dass bestätigt ist, dass die Versor­gung mit Krebsmitteln und anderen hochwertigen Mitteln, innovativen Mitteln, hervor­ragend ist und dass keinerlei Anzeichen einer Medikamenten-Minderversorgung be­stehen. – So weit die Wiener Gebietskrankenkasse.

Anders ist Folgendes zu sehen: Die Wiener Gebietskrankenkasse stellt zum Beispiel jetzt das Osteoporose-Screening bei den Instituten ein. Ich frage mich, wie das dann mit der Frauenfrage und der Prävention in Einklang zu bringen ist. – Die Wiener Gebietskrankenkasse steht nicht unter dem Einfluss der ÖVP. (Abg. Dr. Niederwieser: Das stört euch, gell?) Ich glaube daher, Sie müssten sich einmal selbst an der Nase nehmen.

Wir haben heute auch ein Thema zu behandeln, das durch ein Erkenntnis des Verfas­sungsgerichtshofs notwendig geworden ist, nämlich die Neuordnung der Abgrenzung der öffentlichen Apotheke zur Hausapotheke. Der Verfassungsgerichtshof hat einen Konsens der Apothekerkammer und der Ärztekammer aus dem Jahr 2000 aufgehoben, indem er sagt, der Vorrang der öffentlichen Apotheke habe zu gelten, lässt aber einen Spielraum, indem er sagt: Wenn es aus Gründen der Versorgung mit Ärzten, aber auch mit Heilmitteln notwendig ist, kann der Gesetzgeber entsprechend begründete Maß­nahmen treffen.

Ich sage Ihnen: Die Versorgung des ländlichen Raumes ist ein Grund, der eine solche Maßnahme rechtfertigt! Wenn ich Ihnen sage, dass im ehemaligen Ostdeutschland bis zum Jahr 2010 20 Prozent der Praxen nicht mehr besetzt werden können und deshalb dort Hausapotheken erlaubt werden, damit man überhaupt Ärzte aufs Land bringt, wissen wir, auf welcher Zeitbombe wir theoretisch sitzen. Es geht um die Versorgung Älterer, Behinderter und von Frauen.

Wenn ich höre, dass Sie von der SPÖ sich heute auch Sorgen um den ländlichen Raum machen, dann erinnere ich Sie daran: Wer kein Auto hat, hat es wahrscheinlich nicht einfach, wenn er 20 Kilometer oder mehr zu einer Apotheke im Nachtdienst fahren muss. Es geht also um die optimale Versorgung mit Medikamenten für die Patienten.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 751/A der Abgeordneten August Wöginger, Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arznei-


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