Dass Sie konstante Kindesweglegung betreiben, nämlich insofern, als sehr viele Sozialdemokraten jahrzehntelang das entscheidend mit aufgebaut haben (Abg. Gaál: Ihr zerstört das alles!) und auch jetzt noch in den Krankenkassen entscheidend mitwirken, das geht völlig unter. Ich weiß nicht, welche Umfragen Sie da zitieren, aber reden Sie einmal mit den Leuten draußen! Das täte Ihnen wohl. (Abg. Parnigoni: Das tun wir ja!)
Und ich sage Ihnen eines, wenn Sie mir nicht glauben: Die Wiener Gebietskrankenkasse hat eine Arzneimittel-Info ausgegeben – das ist gar nicht die mir nahe stehende Gebietskrankenkasse, sondern das ist Herr Bittner –, und da steht drinnen, dass diese ganze Reform der Medikamentenversorgung, die auch von Ihnen heftig kritisiert wurde, erstens dazu geführt hat, dass die Steigerungsrate sensationell gering ist – Zitat Gebietskrankenkasse –, und zweitens, dass bestätigt ist, dass die Versorgung mit Krebsmitteln und anderen hochwertigen Mitteln, innovativen Mitteln, hervorragend ist und dass keinerlei Anzeichen einer Medikamenten-Minderversorgung bestehen. – So weit die Wiener Gebietskrankenkasse.
Anders ist Folgendes zu sehen: Die Wiener Gebietskrankenkasse stellt zum Beispiel jetzt das Osteoporose-Screening bei den Instituten ein. Ich frage mich, wie das dann mit der Frauenfrage und der Prävention in Einklang zu bringen ist. – Die Wiener Gebietskrankenkasse steht nicht unter dem Einfluss der ÖVP. (Abg. Dr. Niederwieser: Das stört euch, gell?) Ich glaube daher, Sie müssten sich einmal selbst an der Nase nehmen.
Wir haben heute
auch ein Thema zu behandeln, das durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden ist,
nämlich die Neuordnung der Abgrenzung der öffentlichen Apotheke zur
Hausapotheke. Der Verfassungsgerichtshof hat einen Konsens der Apothekerkammer
und der Ärztekammer aus dem Jahr 2000 aufgehoben, indem er sagt, der
Vorrang der öffentlichen Apotheke habe zu gelten, lässt aber einen Spielraum,
indem er sagt: Wenn es aus Gründen der Versorgung mit Ärzten, aber auch mit Heilmitteln
notwendig ist, kann der Gesetzgeber entsprechend begründete Maßnahmen treffen.
Ich sage Ihnen: Die Versorgung des ländlichen Raumes ist ein Grund, der
eine solche Maßnahme rechtfertigt! Wenn ich Ihnen sage, dass im ehemaligen
Ostdeutschland bis zum Jahr 2010 20 Prozent der Praxen nicht mehr
besetzt werden können und deshalb dort Hausapotheken erlaubt werden, damit man
überhaupt Ärzte aufs Land bringt, wissen wir, auf welcher Zeitbombe wir
theoretisch sitzen. Es geht um die Versorgung Älterer, Behinderter und von
Frauen.
Wenn ich höre, dass Sie von der SPÖ sich heute auch Sorgen um den
ländlichen Raum machen, dann erinnere ich Sie daran: Wer kein Auto hat, hat es
wahrscheinlich nicht einfach, wenn er 20 Kilometer oder mehr zu einer
Apotheke im Nachtdienst fahren muss. Es geht also um die optimale Versorgung
mit Medikamenten für die Patienten.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 751/A der Abgeordneten August Wöginger, Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arznei-