Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 254

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Blutsicherheitsgesetzes vom vorigen Jahr. Was heißt das? – Wir erweitern die freiwillige, gänzlich unbezahlte Blutspende auch auf die Einfuhr von Blutprodukten. Ausnahmen bleiben Spenderaufrufe in Notfallsituationen sowie die Sicherstellung der Versorgung mit äußerst seltenen Blutgruppen.

Dieser Novelle geht auch ein einstimmiger Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 25. Mai 2005 voraus. Es soll damit die ungleiche Situation für in Österreich gewonnene Blutprodukte beseitigt und eine Verbesserung der Wettbewerbschancen erreicht werden. Das hohe Schutzniveau sowie die sehr guten Sicherheits- und Qualitätskriterien bleiben selbstverständlich erhalten. Eine Kommerzialisierung, wie sie zum Beispiel in Ostdeutschland der Fall ist, wo 20 € oder 25 € für eine Blutspende bezahlt werden, würde die hohe Qualität und damit auch die Sicherheit stark gefähr­den. Das wollen wir nicht, und deshalb beschränken wir den Import von Blutprodukten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch das sehr gut funktionierende österreichische Blutspendewesen besonders hervorheben. Wir bekom­men rund 500 000 Vollblutspenden pro Jahr von zirka 300 000 freiwilligen Spenderin­nen und Spendern. Das ist wirklich ein hervorragendes System, das wir hier in Österreich beim Blutspendewesen haben. Mit dieser Novelle ermöglichen wir, dass dies auch in Zukunft so geschehen kann und dass wir uns dieses System erhalten können. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.40


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindelberger. Auch er spricht wunschgemäß 2 Minuten. – Bitte.

 


22.40.43

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Kollege Wöginger, für den Fall, dass es sich bis zu Ihnen noch nicht durchgesprochen hat: Es war damals Margaret Thatcher, die das System in England privatisiert hat (Abg. Dr. Brinek: Das hätte aber Tony Blair schon längst ändern können!) und die das ausgelöst hat, was Tony Blair mit der jetzigen Regierung ausbaden muss. (Abg. Dr. Brinek: Der Arme! Er hätte es aber längst ändern können!) Wir haben in Österreich ähnliche Tendenzen – das darf man auch nicht vergessen (Zwischenrufe bei der ÖVP) –, weil nicht nur die Kranken­versicherungsbeiträge erhöht wurden, sondern teilweise auch unzumutbare Belastun­gen auf die Versicherten zugekommen sind, indem es viele, viele Erhöhungen bis hin zu gewaltigen Erhöhungen der Selbstbehalte gegeben hat.

Aber lassen Sie mich auf den Tagesordnungspunkt der Patientenrechte eingehen, die in sehr, sehr vielen Gesetzesmaterien verankert sind, wobei es auch viele Quer­schnittsmaterien zwischen Gesetzen aus den Ländern und solchen des Bundes gibt. Es ist sicherlich nicht einfach, das in den Griff zu bekommen, wenn man Folgendes überlegt: Wird ein einheitliches Bundes-Patientenrechtsgesetz geschaffen – mit der Auflage, vorher die Verfassung ändern zu müssen, da wir sonst nur Teilbereiche lösen könnten –, oder gibt man der Artikel-15a-Vereinbarung mit nunmehr allen Bundeslän­dern den Vorzug, wobei die Länder und der Bund sich gegenseitig dazu verpflichten, Patientenrechte einzuhalten?

Wenn man diese Regierungsvorlage anschaut – losgelöst von all den Kompetenz­streitigkeiten –, wodurch auch gewährleistet ist, dass nunmehr eine vollständige und übersichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte ermöglicht wird, und darüber hinaus auch in dem Bewusstsein, dass die Chance besteht, solche Vereinbarungen auch noch weiterzuentwickeln, dann können wir nur sagen: ja zu dieser Vereinbarung!, weil diese Lösung wirklich den großen Vorteil bietet, dass sowohl längst bestehende als auch neu zu schaffende Patientenrechte in einem Bundesgesetz zusammen-


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