soll das beim
Fleischkauf zum Beispiel erkenntlich sein, weil sonst der Konsument etwas
unterstützt, was er gar nicht unterstützen will.
Die fünfte
Möglichkeit ist die der gentechnikfreien Zonen, eine Variante, die zwar
auf freiwilliger Basis akzeptiert wird, aber gesetzlich in Europa noch nirgends
erfolgreich etabliert werden konnte. Da bringen wir eine neue Initiative, einen
neuen Vorschlag ein und auch einen Antrag, den wir bereits im
Landwirtschaftsausschuss eingebracht haben, den ich hiermit auch kurz
erläutern darf. Das ist der Entschließungsantrag der Abgeordneten Krainer, Maier,
Gaßner.
Die wesentlichen
Eckpunkte darf ich dahin gehend erläutern, dass die österreichische
Bundesregierung aufgefordert wird, in Abstimmung mit den Landesregierungen ein Freisetzungs-
und Ausbringungsverbot von GVO in den Nationalparks Österreichs, in
Kernzonen und auch Schutzzonen einzubringen, dass die Nationalparks
gentechnikfrei gehalten werden und dass die österreichische
Bundesregierung auch die Länder unterstützen soll bei ihren
Bemühungen, im Rahmen ihrer Kompetenzen das Know-how, das auf Bundesebene
existiert, auch den Bundesländern zur Verfügung zu stellen, weil
natürlich kleine Bundesländer nicht derartige Kompetenzzentren
aufbauen können wie ein großes Bundesland oder gar die Republik.
Die Strategie dahinter ist folgende, dass wir meinen, dass man, um gentechnikfreie Zonen zu schaffen – Oberösterreich hat es versucht, das ganze Bundesland ist damit gescheitert –, nicht den Weg geht, beim Unmöglichen zu beginnen, sondern dort beginnt, wo im Prinzip keiner nein sagen kann, auch die Europäische Kommission nicht nein sagen kann, nämlich bei den Nationalparks, die den höchsten Schutz haben, wo es bereits jetzt in den Randzonen und in den Schutzzonen eine Einschränkung der Möglichkeiten der Landwirtschaft, tätig zu sein, gibt. Das wäre eine weitere Einschränkung dahin gehend, auch in den Schutzzonen und in den Randzonen GVO-frei zu sein. Das als erster Schritt, weil wir meinen, dass das rechtlich auch am einfachsten durchsetzbar ist.
Wir denken aber natürlich bereits an den nächsten Schritt, mit Natura 2000-Projekten, mit Naturparks, mit Vogelschutzgebieten und so weiter diese Gebiete auszudehnen, um nach dem Motto „Mit dem Möglichen beginnen, um das Unmögliche zu erreichen“ nicht das zu machen, was Oberösterreich gemacht hat, nämlich mit dem Unmöglichen zu beginnen und dann gar nichts zu erreichen, sondern wir wollen einen anderen und auch einen offensiven Weg gehen und nicht einen defensiven.
Wir haben von den Regierungsparteien freundliche Worte gehört, vor allem von Seiten der Freiheitlichen im Ausschuss. Die Gespräche, zu denen wir eingeladen haben, wo wir auch E-Mails verschickt haben, waren allerdings sehr enttäuschend, wir haben keine Antwort bekommen. Es wäre sehr traurig, wenn die ÖVP den Weg des nationalen Konsenses in der Gentechnik, den die vier Parteien gemeinsam gehen wollten, verließe.
Wir behalten uns auf Grund Ihres Verhaltens unserem Antrag gegenüber auch die Zustimmung zu Ihrem Antrag vor, der zwar nichts Falsches enthält, aber natürlich sehr schwammig ist und nicht konkret genug im Vergleich zu anderen Anträgen. Wir ersuchen hier um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
10.17
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Krainer in seinen Eckpunkten und Grundzügen gemäß § 53 Abs. 4 GOG erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Krainer, Maier, Gaßner und KollegInnen betreffend rechtliche Sicherstellung der Gentechnikfreiheit österreichischer Nationalparks ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.