Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 39

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Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der EU-Rats­präsidentschaft mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass in europäischen und globalem Maßstab nach dem Vorbild Österreichs große zusammenhängende GVO-freie Bio­sphärenreservate geschaffen werden.

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, bei der europäischen Zulas­sung von GVO (nach RL 2001/18/EG bzw VO 1829/2003/EG) die Bundesländer im Bezug auf den Schutz besonderer Ökosysteme und begründeten Einschränkungen der generellen Zulassung von GVO entsprechend einzubeziehen. 

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die Bundesländer – sollten An­träge für Zulassungen zum Inverkehrbringen von GVO anstehen – bei der eigenstän­digen Prüfung im Bezug auf die Erhaltungsziele in Europaschutzgebieten und in Bezug auf den Schutz der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzen­arten in anderen Schutzgebieten nationalen und internationalen Ranges bestmöglichst zu unterstützen. Wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die kommerzielle Inver­kehrbringung von GVO zu erheblichen Beeinträchtigungen in einem Naturschutzgebiet führen könnte, so sind auf Grund des Vorsorgeprinzips die Freisetzung und Ausbrin­gung von GVO in die Umwelt gesetzlich zu untersagen. Es ist eine Prüfung sowohl von Fall zu Fall als auch von Gebiet zu Gebiet entsprechend den EU-Regelungen vorzu­nehmen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Co-Existenzkonferenz im April in Zusammenarbeit mit den anderen europäischen EU-Mitgliedstaaten die Weichen für einen Ratsbeschluss zu legen, der die Europäische Kommission auffordert, eine EU-weite verbindliche Regelung für die Co-Existenz von gentechnisch veränderten Kultu­ren, herkömmlichen Kulturen und biologischen Kulturen vorzulegen. Diese Regelung muss es einzelnen Regionen in der Gemeinschaft grundsätzlich freistellen, das Aussä­hen und Aussetzen von GVO in der Landwirtschaft und Umwelt mittels nationaler/regi­onaler Sonderregelungen, die sich an messbaren Kriterien orientieren, rechtsverbind­lich zu untersagen. Solche Kriterien können sich aus der kleinbetrieblichen Struktur in der Landwirtschaft ergeben oder am Umstand festmachen, dass Co-Existenz-si­chernde Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art ohne unverhältnismäßi­gen Aufwand nicht möglich sind. Auch im Bezug auf Haftungsfragen im Zusammen­hang mit der Co-Existenz müssen in einer derartigen Regelung Rahmenvorgaben ver­ankert werden. Die Kommission soll diesen Vorschlag noch in diesem Jahr vorlegen.

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, hinsichtlich des ersten vorläufi­gen Berichtes („Interim-Report“) des WTO-Schiedsgerichtes im Rahmen des WTO-Verfahrens zum europäischen GVO-Zulassungsverfahren zwischen den USA und der EU, die im Parlament vertretenen politischen Parteien innerhalb einer Woche umfas­send zu informieren.

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

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Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Entgegen meiner Ankündi­gung vor Eingang in die Tagesordnung betreffend den Aufruf des Dringlichen Antrags und der Kurzdebatten teile ich mit, dass das Verlangen der Abgeordneten Gaál, Kolle­ginnen und Kollegen auf Besprechung einer Anfragebeantwortung betreffend neue Festlegungen für die österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht zuge­lassen wird.

Warum? – Wenn wir einen Dringlichen Antrag haben, kann nur eine Kurzdebatte statt­finden. Ich hatte zum Zeitpunkt, zu dem ich den Antrag von Gaál vorlas, nur diesen


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