sprochen und hat dann sinngemäß – so habe ich es verstanden – gesagt, dass die Gentechnik in der Energieerzeugung eingesetzt werden kann. So hat er es gesagt. Ich habe genau zugehört, Kollege Grillitsch. Das ist genau die Hintertür.
Ich werde daher aus dem Bericht aus der 34. Hauptausschusssitzung der Landwirtschaftskammer Steiermark zitieren, wo Landwirtschaftskammerpräsident Wlodkowski, einer der Chefs der AMA, konkret zum steirischen Vorsorgegesetz, das geplant war, folgende Stellungnahme abgab – ich zitiere aus diesem Protokoll –:
„Präsident Wlodkowski vertritt die Meinung, dass der Druck der Öffentlichkeit hinsichtlich des Schutzes vor Gentechnik derzeit so gravierend ist, dass Abwehrhaltungen gegen diese Bestimmungen derzeit keine Aussicht auf Erfolg haben. Umso mehr muss erreicht werden, dass der Wunsch der Interessenvertretung, diese gesetzliche Bestimmung zunächst nur auf 5 Jahre zu erlassen, zum Durchbruch kommt.“
Da sehen Sie, wie defensiv der Bauernbund bisher schon argumentiert hat. Und was Sie heute gemacht haben, Kollege Grillitsch, das ist einfach unglaublich! Sie wollen wirklich der Gentechnik in der Energieproduktion Tür und Tor öffnen. Dagegen werden wir Grüne etwas tun. Da können Sie sicher sein! (Beifall bei den Grünen.)
11.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Pirklhuber verlesene Entschließungsantrag ist entsprechend eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Pirklhuber betreffend Maßnahmen
zur Aufrechterhaltung der Gentechnikfreiheit der österreichischen
Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des
Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft (1303 dB) über der Antrag
759/A(E) der Abgeordneten Grillitsch, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend die Erhaltung des GVO-freien Anbaus in der österreichischen
Landwirtschaft
Im vorliegenden Antrag findet der WTO-Zwischenbericht
über die im Mai 2003 eingereichte Klage der USA, Kanada und
Argentinien gegen die EU keine Berücksichtigung. Hintergrund der Klage war
ein zwischen 1998 und 2004 bestehendes de facto Moratorium für die
Zulassung und Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in
der EU, das aufgrund der großen Ablehnung der Gentechnik durch die europäischen
VerbraucherInnen erlassen worden war. Die Kläger werfen der EU Protektionismus
vor. Grundsätzlich wurde in diesem Zwischenbericht zugunsten der
Kläger entschieden, wobei keine Aussagen getroffen werden, ob gentechnisch
veränderte Produkte sicher sind oder nicht und ob sie gleichwertig wie
konventionelle Produkte zu behandeln sind. Den Nationalstaaten werden zwar
Importverbote zugestanden, allerdings müssen sie den Anforderungen
einer Risikobewertung des SPS-Abkommens (Abkommen über sanitäre und
phytosanitäre Maßnahmen) gerecht werden.
Gestützt auf den WTO-Zwischenbericht will die Kommission jetzt einen neuen Anlauf starten, die nationalen GVO-Importverbote abzuschaffen. Im Falle Österreichs geht es um die in den Jahren 1997, 1999 und 2000 verhängten Importverbote für die gentechnisch veränderten Maissorten Bt176 (Anbau), MON 810 (Anbau) und T25 (Anbau). Besonders gravierend wäre ein Fall des Importverbotes für MON 810, da diese Sorte bereits im EU-Sortenregister eingetragen ist und damit in Österreich angebaut werden könnte. Über diese bestehenden Importverbote hinaus liegt derzeit auch vom BMGF