Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 56

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mit ihrem Namen ins Internet eingestiegen ist – ob das schon eine Ahnung war oder wirklich Zufall, sei dahingestellt. Auf jeden Fall war dann mit ihrem Namen versehen eine Seite im Erotikbereich sichtbar, mit ihrer Telefonnummer. Es war eine Foto­montage. Sie hat gesagt: Ich bin fix und fertig gewesen, ich habe geglaubt, ich bin vergewaltigt worden. – So hat sie das als Frau empfunden.

Sie hat zuerst geglaubt, das sei ein Scherz von jugendlichen Schülern, und hat das bei der Gendarmerie angezeigt – es wurde verfolgt und dabei festgestellt, dass ein Ex-Partner, mit dem sie vor sechs Jahren eine Beziehung hatte, das ins Internet gestellt hatte. Inzwischen ist sie wieder verheiratet, ist auch verzogen, aber dieser Ex-Partner ist an der gleichen Schule wie sie.

Sie hat erklärt, dass sie aus allen Wolken gefallen ist, denn sie und ihr Ex-Partner sind sich in dieser Zeit ganz normal begegnet, freundliches Auftreten, kein Problem. – Und dann erfährt sie das.

Diese Schule ist in einer kleinen Gemeinde. Man kann sich vorstellen, dass sie sich nicht mehr in diese Schule getraut hat. Die Schulbehörde hat auch nicht gleich reagiert. Diese Frau hat das gemeldet, der Direktor hat alle Schritte in die Wege geleitet, aber sie konnte mir bis zum gestrigen Tag nicht sagen, ob dieser Kollege suspendiert ist oder nicht. Juristen haben mir gesagt, es müsste so sein, aber es war noch nicht klar.

In unserem Gespräch haben sie und ich erarbeitet, dass ihr Schutz jetzt auf jeden Fall Vorrang hat. Sie ist dann in den Krankenstand gegangen und hat eine Psychotherapie begonnen.

Gott sei Dank unterstützt auch die Familie, nämlich ihr Gatte, sie sehr – das ist nicht bei allen Opfern der Fall.

Diese Lehrerin hat sich an mich gewandt, weil sie schon einmal bei mir war, nämlich auf Grund von Mobbing. Und jetzt komme ich zu dem Vergleich: Ich glaube, dass Stalking mit Mobbing sehr vergleichbar ist. Es geht um Psychoterror, es geht um schikanöses Verhalten, und es geht in diesem Sinne bei Stalking um Beharrlichkeit – von Mobbing spricht man bei schikanösem Verhalten über einen gewissen Zeitraum hinweg.

Wesentlich dabei ist, dass die betroffene Person wirklich in ihren Lebensumständen eingeschränkt ist. Das führt zu Gesundheitsschädigungen, Krankenständen et cetera, was neben dem persönlichen Leid letztendlich auch zu hohen volkswirtschaftlichen Kosten führt.

Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass die Bundesregierung unter Bundeskanzler Schüssel und die Ministerinnen Gastinger und Prokop den Mut hatten, uns dieses Gesetz zur Beschlussfassung vorzulegen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dipl.-Ing. Achleitner.)

Wir bewegen uns in diesem Bereich auf Neuland. Es geht sehr um Empfindungen und Gefühle, und in diesem Bereich Beweisbarkeit zu erbringen, ist nicht immer einfach. In einer Ausschussfeststellung wurde festgehalten – und das ist gut so –, dass die Wirk­samkeit dieses Gesetzes evaluiert wird, Kollegin Weinzinger, um bei neuen Erkennt­nissen die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

Ich danke gerade auch als Beraterin – man fühlt sich da oft ohnmächtig – für diesen Schritt von mehr Gerechtigkeit für die Betroffenen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dipl.-Ing. Achleitner.)

10.36


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 8 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite