Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 62

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Es ist völlig an den Haaren herbeigezogen, wenn Sie sagen, Frauen hätten keinen Schutz durch dieses Gesetz, sondern – ganz im Gegenteil! – das Gesetz wird vielen Frauen, aber auch Männern, die gestalkt werden, helfen, die Exekutive wird ein­schreiten, die Gerichte werden schnell arbeiten. Dafür wird die Frau Minister bürgen. Das Verfahren ist nicht so, dass es in die Länge gezogen werden kann.

Ich frage mich, warum auch Sie, Herr Abgeordneter Jarolim, bei aller Sachlichkeit, die ich Ihnen heute attestiere, sagen, es wird ein langwieriger Prozess stattfinden. – Das stimmt ja überhaupt nicht! Eine einstweilige Verfügung ist kein langwieriger Prozess, sondern ist ganz einfach eine sehr schnelle Maßnahme, mit der das Gericht reagieren kann.

Ich möchte noch zu einigen Punkten, die Kollege Jarolim schon angeschnitten hat, die mir aber sehr wesentlich erscheinen, die von den Anti-Stalking-Bestimmungen über­deckt werden, sprechen. Erstens geht es um ein wichtiges Thema, nämlich um Genitalverstümmelung. Bisher hat es auch bei diesem Delikt die normalen Verjäh­rungsfristen gegeben. Jetzt beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn das Opfer volljährig ist. Damit ist ein wesentlicher Schritt gesetzt worden, um auch nach einem lang­wierigen Prozess und nachdem die Opfer lange geschwiegen haben, gerichtlich einschreiten und eine Bestrafung des Täters herbeiführen zu können.

Die Zwangsverheiratung und die damit verbundene Nötigung sind schon angeschnitten worden. Jetzt ist die Nötigung nicht mehr privilegiert; die Familie war ja privilegiert bei der Nötigung, das heißt geringerer Strafrahmen und so weiter. Das gibt es jetzt nicht mehr, sondern wenn eine Frau – meistens sind es Frauen – zur Heirat gezwungen wird, dann fällt das unter den strafgesetzlichen Tatbestand der Nötigung.

Sehr wichtig ist, dass bei der gefährlichen Drohung die Ermächtigung, also das Ermächtigungsdelikt, wegfällt. Wir, ich in meiner Eigenschaft als Richterin haben es immer wieder erlebt: Am Freitag sind die Frauen geschlagen worden und zu Gericht gegangen, haben gegen den Mann Anzeige erstattet. Am Montag waren sie wieder da – da hat sich der Mann wieder auskuriert und sie versöhnt – und haben die Ermächtigung zurückgezogen. Das ist immer wieder so gegangen, aber niemals sind die Männer bestraft worden. Ich glaube, das ist sehr, sehr wichtig. Möglicherweise werden die Frauen nicht so schnell oder nicht so oft zu Gericht gehen, aber wenn eine einmal zu Gericht geht, dann muss sie auch damit rechnen, dass der Mann, der sie geschlagen hat, auch zur Verantwortung gezogen wird.

Wie gesagt: Die ganzen Bestimmungen, die wir heute beschließen, stehen unter dem Einfluss, dass wir jeden Druck auf andere Personen und jede Gewaltanwendung wirklich ahnden wollen. Ich bin überzeugt davon, dass sich die Anti-Stalking-Bestim­mung, auch wenn die Grünen nicht mitstimmen, sehr zum Vorteil von allen, insbe­sondere von Frauen entwickeln wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie der Abg. Mag. Wurm.)

10.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.59.00

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Zwei Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzespaket.

Anti-Stalking-Gesetz: Ich bin der Meinung, dass es im Gegensatz zu dem, was wir von der grünen Fraktion gehört haben, ein wirksames Gesetz ist, ein wirksames Gesetz, das schon lange überfällig ist, denn die Terrorisierung Einzelner durch zwar nicht Aus­sprechen einer gefährlichen Drohung, aber so Naherücken, dass es in der Luft liegt,


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