Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 63

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gab und gibt es schon immer. Dies ist in den letzten Jahren durch die Kom­munikationsformen SMS, E-Mail et cetera noch verstärkt und besser möglich worden. Ich erinnere an das Beispiel, das Kollegin Riener mit dem Internet gebracht hat, wo es um das Bestellen quasi unter Verwendung personenbezogener Daten ging.

Das war bisher entweder überhaupt nicht zu ahnden oder der oder die Betroffene mussten den mühsamen zivilrechtlichen Weg einschlagen. Jetzt geht der Gesetzgeber her und stellt all diese Dinge unter eine erhebliche Strafdrohung, nämlich bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

Es geht aber nicht nur um die Strafdrohung allein – gerade, wenn es um das Handeln von Menschen geht, die oft aus einer psychischen Extrem- und Sondersituation heraus handeln –, sondern auch um die Möglichkeit des wirksamen Einschreitens.

Was wir hier heute vorlegen, ist gleichzeitig eine Änderung der Exekutionsordnung, sodass all die Dinge, die Sie eingefordert haben – das Verbot von Kontaktaufnahmen, Aufenthaltsverbote, das Verbot von der Weitergabe von Daten und so weiter –, sofort mit einstweiligen Verfügungen ausgesprochen werden können.

Ich halte das für eine rechtlich saubere und wirkungsvolle Vorgangsweise. Die KollegInnen von den Grünen und Herr Kollege Jarolim müssen sich schon die Frage gefallen lassen, warum in den letzten Jahren bei Verbesserungen im Sicher­heitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung von Ihrer Seite nicht mitgegangen wurde, weil angeblich dem Polizeistaat Vorschub geleistet wurde, und Sie jetzt all diese Maßnahmen, die wir heute setzen, in den Bereich der Sicherheitspolizei hinein­bekommen wollen. (Abg. Dr. Jarolim: Sie haben ja keine Ahnung! – Abg. Öllinger: Na na, bitte!) Das ist ein Widerspruch in Ihrer Justizpolitik, den Sie uns erklären müssen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zweitens, meine Damen und Herren, möchte ich auf den Opferschutz aufmerksam machen – dieser wurde von meiner Vorrednerin Partik-Pablé schon erwähnt. Ich halte es für wichtig und richtig, dass Österreich mit dem Verbot der Nötigung zur Zwangs­verheiratung, mit der Abschaffung der Ausnahme der Privilegierung der gefährlichen Drohung im Familienkreis – jetzt wird es zum Offizialdelikt –, genauso wie mit der Verlängerung der Verjährung beim barbarischen Verbrechen der Genitalverstüm­melung klare Signale setzt, diese Dinge in Österreich verfolgbar zu machen. Ich halte es für notwendig, dass auch in einer Auseinandersetzung von Kulturen Österreich ein klares Signal setzt, dass für uns die Würde der Person und die Unantastbarkeit der Person notfalls auch mit Hilfe des Strafrechts für jede und jeden Betroffenen, der sich in Österreich aufhält, verteidigt wird.

Insgesamt, so denke ich, ist dies ein weiterer Fortschritt in einer Reihe von beachtens­werten Justizreformen der letzten Jahre zur Hebung der Rechtssicherheit und zum Schutz der Bevölkerung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadl­bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.03.18

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Kollege Tancsits, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wenn Sie schon von Wider­spruch sprechen, dann möchte ich gleich einmal einen anderen Widerspruch auf­zeigen. Auf der einen Seite bringt Frau Kollegin Riener ein wirklich tragisches Beispiel, wo eine Frau via Internet, via E-Mail belästigt wird. Auch Kollege Tancsits spricht davon, dass Stalking auf Grund der neuen Technologien verstärkt zum Thema wurde, auf das man aufpassen und dem man etwas entgegensetzen muss. Gleichzeitig


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