machen Sie genau in dem Bereich Ausnahmen, wodurch es wieder die einstweilige Verfügung braucht und nicht die Polizei von sich aus handeln kann. Das ist meiner Meinung nach ein Widerspruch, der einmal aufgeklärt gehört!
Aber das Anti-Stalking-Gesetz ist ein Gesetz, das in die richtige Richtung geht. Es ist ein erster Schritt. Zur Erinnerung: Die Ausgangssituation ist so, dass laut einer Studie in Wien jede fünfte Frau Opfer eines Stalkers wird. Von allen Stalking-Opfern sind 80 Prozent Frauen. Das heißt, es ist dringend notwendig, diese Frauen zu schützen, und wir brauchen ein Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Das liegt jetzt vor und das ist grundsätzlich gut so.
Dieses Gesetz wurde unter Frau Ministerin Gastinger
eingebracht, aber wenn wir uns die Chronologie der Gesetzwerdung ansehen, dann
können wir feststellen, dass es dieses Gesetz nicht deswegen gibt, weil
Frau Ministerin Gastinger zuständig ist, sondern obwohl sie
zuständig ist, und auch nur deshalb, weil es eine tatkräftige Unterstützung
der SPÖ gegeben hat. Das können Sie noch so oft in Frage stellen. Das Gesetz
würde es so nicht geben, wenn nicht die SPÖ so darauf gedrängt und vor allem
die Vorarbeiten geleistet hätte! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter:
Gemacht haben es aber wir!)
Im November 2003 hat es auf Initiative der damaligen Wiener Frauenstadträtin Mag. Renate Brauner eine Fachkonferenz zum Thema Psychoterror gegeben. Damals ist es das erste Mal in Österreich auf die politische und auf die öffentliche Agenda gesetzt worden, und damals schon wurden Erfahrungen ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten diskutiert.
Im Juli 2004 hat die jetzige Wiener Frauenstadträtin Mag. Sonja Wehsely bei einer Pressekonferenz mit den Experten und Expertinnen einen möglichen Fahrplan und eine Strategie skizziert, wie dieses Gesetz implementiert werden könnte. Es folgte ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss auf Wiener Ebene im September 2004 – auch das geschah auf Grund der Initiative der SPÖ –, worin die Bundesgesetzgebung ersucht wurde, tätig zu werden. Darauf folgten Resolutionen in den Landtagen von Niederösterreich, der Steiermark, Oberösterreich, dem Grazer Gemeinderat, dem Linzer Gemeinderat und so weiter. Das geschah immer wieder auf Initiative der SPÖ, und – das muss auch positiv erwähnt werden – alle Fraktionen haben dann mitgestimmt.
Auf Bundesebene waren die SPÖ-Frauen auch unter dem Vorsitz von Präsidentin Mag. Barbara Prammer federführend in der Vorbereitung für die Erarbeitung eines Anti-Stalking-Gesetzes. Unter anderem wurde im Jahr 2004 eine bundesweite Kampagne unter dem Motto „Selbstbestimmt leben: Ohne Gewalt!“ durchgeführt, wobei die Hauptforderung damals die Einführung eines Anti-Stalking-Gesetzes war.
Am 2. März 2005 – wieder auf Initiative der SPÖ – hat die Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek mit Dr. Jarolim und den grünen Kolleginnen Stoisits und Weinzinger einen Antrag betreffend wirksame gesetzliche und andere Maßnahmen gegen Stalking eingebracht. Damals haben auch schon ÖVP und FPÖ signalisiert, sie könnten mitgehen. Leider sind sie bei diesem Antrag nicht mitgegangen, sie konnten nicht über ihren eigenen Schatten springen: ein klassisches Beispiel, wie Parteipolitik bei ÖVP und FPÖ vorgeht, nur weil der Vorschlag von einer anderen Partei kam und gegen die Interessen der Betroffenen gearbeitet wurde.
Schließlich ist in der Justizausschusssitzung vom 19. April 2005 ein geänderter Antrag mit allen Stimmen aller Fraktionen beschlossen worden. Der Antrag war zwar nicht so optimal – er war, wie man so schön sagt, ein eher weicher Antrag – und war nicht so weit gehend wie der Antrag, den wir zuvor eingebracht hatten, aber uns – im Gegensatz dazu, wie Sie immer handeln – war das Thema einfach zu wichtig, um auf