Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 83

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Patientenverfügung arbeitet. Ganz im Gegenteil: Es gab einhellige Zustimmung zu dieser Patientenverfügung.

Ich glaube aber nicht, dass die Motivation diejenige ist, dass man diskutiert über den Wert oder Unwert des Lebens oder über die Kosten, darüber, was ein kranker Mensch kostet, sondern ich glaube eher, dass wir heute nicht mit ansehen wollen oder können, wie Menschen leiden, die in Wirklichkeit nicht mehr existieren würden, die nicht mehr leben würden, weil ihre körperlichen oder geistigen Funktionen bereits ausgesetzt haben, wenn es nicht die Möglichkeiten der modernen Medizintechnik gäbe – der modernen Medizintechnik gelingt ja heute Unwahrscheinliches! –, und in Wirklichkeit würde man sagen: Eigentlich hätte man den Menschen in Ruhe sterben lassen sollen! – Ich glaube, das sind die Beweggründe für die Patientenverfügung.

Wie gesagt, wir hatten ein Experten-Hearing, und die Experten haben eigentlich durch die Bank – es waren Vertreter des Hospizes und verschiedener Vereinigungen wie des Seniorenrates und so weiter anwesend – das alles gutgeheißen. Das Einzige, was kritisiert worden ist, sind die strengen Formvorschriften, und man hat gemeint: Beim Testament braucht man ja auch keine strengen Formvorschriften! – Ich bekenne mich zu diesen strengen Formvorschriften, denn beim Testament geht es schließlich nur um das Vermögen, wogegen es bei der Patientenverfügung um das Leben geht. Es geht darum: Möchte ich, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann, weiter ernährt werden, weiter beatmet werden und so weiter? – Das ist meiner Meinung nach viel weiter reichend, als wenn ich nur über meinen Schmuck, über mein Haus oder sonst irgendetwas verfüge.

Daher glaube ich, dass es richtig ist, dass wir diese Hürde eingezogen haben, dass die Patientenverfügung nur vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Patienten­anwalt errichtet werden kann. Erstens soll sich jeder, der so eine Verfügung über sein Leben macht, Folgendes gut überlegen: Will ich das wirklich? Es soll dies nicht aus einer Augenblickssituation heraus geschehen. Zweitens soll es auch den Arzt verpflich­ten. Ich bin wirklich dagegen, dass der Wille des Patienten vom Arzt ausgelegt wird. Der Arzt soll wissen: Das ist eine verbindliche Patientenverfügung, ich bin daran gebunden, egal, wie ich selbst darüber denke.

Wenn ich eine solche Formvorschrift habe und verlange, dann ist auch gewährleistet, dass es klare Formulierungen gibt, dann gibt es eben keine Unsicherheit für den Arzt, sondern dann kann im Zusammenwirken der Fachleute der Patient genau festlegen, was er möchte und was nicht, denn es ist nicht die Aufgabe des Arztes und auch nicht die Aufgabe des Gerichtes, zu erforschen, was der Patient eigentlich wollte, sondern dieser soll selbst festlegen, was er möchte und was nicht. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

Im Hearing hat ein Vertreter der Patientenanwaltschaft gemeint, man müsste die Schwelle möglichst niedrig machen. Das hieße ja, dass jeder Zettel oder irgendetwas Hingekritzeltes auch verbindlich wäre; dafür gibt es die unverbindliche Patientenver­fügung, diese kann der Arzt dann auslegen, wie er möchte, aber für eine verbindliche ist das meiner Meinung nach wirklich zu schwach. Der Arzt müsste ja, weil er den Eid geleistet hat, Leben zu retten, auf alle Fälle alles machen, was nur möglich ist – auch in aussichtslosen Fällen –, um das Leben des Menschen zu retten, selbst wenn dieser das überhaupt nicht wollte. Deshalb, wie gesagt: keine Zettelwirtschaft, sondern ganz strenge Formvorschriften!

Was die Kosten anlangt, hat Frau Abgeordnete Wurm gemeint, es würde wegen der Kosten ein Minderheitenprogramm sein. Frau Abgeordnete Wurm! (Abg. Mag. Wurm: ... Zupancic, der Vizepräsident des Österreichischen Seniorenrates!) – Ja. Es ist ja wurscht, wer das gesagt hat; Sie haben es hier erwähnt.

 


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