Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 82

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gezeichnet von Krankheiten entscheiden soll. Das sind so differenzierte Lebens­situationen, die wir uns als Außenstehende zwar Gott sei Dank nicht vorstellen können, aber mit etwas Einfühlungsvermögen nachvollziehen können.

Daher bin ich der Meinung, man hätte mit diesem Gesetz vor allem einen Punkt viel ausführlicher behandeln und genauer regeln sollen, und man hätte auch den Mut haben sollen – das wurde bereits angesprochen –, die Kostenfrage offen zu dis­ku­tieren. Es ist die Möglichkeit eröffnet – und da bin ich auch bei Ihnen, Frau Kollegin –, dass man fachkundigen Rat medizinisch und rechtlich zwingend vorschreiben sollte. Man muss aber, wenn man A sagt, auch B sagen: Hochqualifizierter Rat, wenn er seriös und mit der ausreichenden Zeitnahme erstattet wird, kostet etwas! Was nichts kostet, ist bekanntlich nichts wert. Diese Kosten sollen aber nicht dazu führen, dass man allenfalls denjenigen, die betroffen sind, die Möglichkeit nimmt, für eine solche ent­setzliche Notlage vorzukehren, weil es ihnen an Geld mangelt.

Daher wäre es anständig gewesen, diese Frage ausführlich zu diskutieren und auch mit den Interessenvertretungen der Notare und Anwälte, was die Kosten betrifft, klare Gespräche zu führen, denn alles über einen Leisten zu schlagen und zu sagen, dass es zwischen 100 € und 200 € oder vielleicht auch 300 € kosten wird, wird uns nicht weiterführen, denn das ist nicht wahr, es kann viel weniger kosten. (Abg. Dr. Fekter: Die Patientenanwaltschaft kostet nichts!)

Die Patientenanwaltschaft ist ein anderes Thema. Wir sprechen jetzt bewusst – das haben Sie ja angesprochen und das haben wir auch im Justizausschuss diskutiert – über die Kosten, die bei einer seriösen fachlichen Beratung entstehen werden und müssen. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Mag. Wurm und Dr. Fekter.)

Es betrifft vor allem das Zusammenwirken. Es wird notwendig sein, dass Ärzte und Juristen gemeinsam die Beratung durchführen, und das kostet Geld; im Übrigen Geld – und das soll jetzt nicht makaber ins Treffen geführt werden –, das man dem Staat vielleicht durch aufwendige Behandlungen erspart, wenn der Patient verfügt, wie er zu verfügen beabsichtigt. Dann muss man aber auch den Mut haben, zu sagen, wer diese Kosten bezahlt. Es wäre zum Beispiel recht und billig, die Frage zu stellen, ob man nicht aus der Sozialversicherung diese Kosten aufbringt, nämlich nicht nur für den medizinischen Teil, sondern auch für den rechtlichen Teil, denn letztlich läuft das Ganze in das Gesundheitsressort hinein, und hier wäre eine anständige Diskussion vonnöten gewesen. (Abg. Dr. Fekter: ... keine Patientenverfügung! Das ist doch kein Instrument für jedermann! Das soll eine Ausnahme sein!)

Sie haben diese Diskussion, obwohl wir im Herzen, in der Emotion und auch in der Sache einer Meinung sind, abgebrochen und auf halbem Wege unterbunden. Daher kommen wir leider zu keinem Konsens, was zu bedauern ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt zu Wort Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.09.48

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Her­ren! Ich muss sagen: Das, was Frau Abgeordnete Fekter hinsichtlich der moralischen und ethischen Gesichtspunkte gesagt hat, hat sicher eine sehr große Berechtigung. Auch mich hat es überrascht, dass eigentlich weder in der Öffentlichkeit noch bei unserem Experten-Hearing Kritik daran geübt worden ist, dass man an so einer


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