Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 86

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vents und aus der Erfahrung, die ich in vielen langen und intensiven Sitzungen im Rahmen des Ausschusses IV, des Grundrechtsausschusses, gewonnen habe, wo wir ja die Sterbehilfe ganz klar und auch einstimmig abgelehnt haben. Nur in wenigen Punkten gab es so eindeutigen Konsens wie in der Frage der Ablehnung der aktiven Sterbehilfe in Österreich. Wir haben dieses Thema lange diskutiert, aber nicht nur unter den Damen und Herren Mitgliedern dieses Ausschusses, die sozusagen möglicher­weise alle PatientInnen sein könnten, sondern auch mit Expertinnen und Experten, die am Hearing, das wir durchgeführt haben, um mehr Sachkundigkeit zu erhalten, teilgenommen haben,

Insofern war das Hearing im Justizausschuss, das kurz nach der Beschlussfassung durchgeführt wurde, für mich auch sehr aufschlussreich, weil es mich nämlich in jenen Punkten, in denen ich diesem Gesetz auch mit gemischten Gefühlen gegenüberstehe, bestätigt hat. Da habe ich mir gedacht, wenn mir das auffällt und wenn das dann von Menschen bestätigt wird, die mit Patientenverfügungen schon in der Vergangenheit zu tun gehabt haben oder in der Gegenwart zu tun haben, dann wird das wohl richtig sein.

Da möchte ich gleich zu Beginn Folgendes aufklären: Derjenige, der neben den VertreterInnen der Hospizbewegung meiner Meinung nach am intensivsten mit dem Thema in Berührung ist, war der Vertreter der PatientInnenanwaltschaft, Herr Dr. Bachinger. Der hat etwas gesagt, das Frau Dr. Partik-Pablé völlig missverstanden hat. Er hat nämlich im Hearing davon gesprochen – ich habe es noch einmal aus der Parlamentskorrespondenz herausgesucht –, dass er für einen möglichst niedrigschwel­ligen Zugang zum Instrument der PatientInnenverfügung plädiert, und hat seine Einrichtung natürlich als jene gesehen, die da auch ein großes Maß an Erfahrung mitbringt.

Das ist ja einer der Punkte, den wir auch in unserem Entschließungsantrag, der wegen seines Umfangs verteilt werden wird, zum Ausdruck bringen. Herr Dr. Bachinger hat es viel schöner ausgedrückt, als ich es könnte. Er hat nämlich gesagt, es müsse ver­mieden werden, dass Patientenverfügungen zu einem elitären Programm für eine kleine Gruppe werden, sozusagen ob der Hürden zum Zugang.

Eine der Hürden zum Zugang kann und wird – hoffentlich nicht allzu intensiv, aber ich befürchte, es wird eine sein – die Frage der Kosten sein. Diese Frage wurde nicht nur von Dr. Bachinger von der PatientInnenanwaltschaft angesprochen, sondern auch von Frau Mag. Teuschl von der Caritas Socialis, die jetzt in ihrem aktiven Berufsleben am intensivsten mit PatientInnen, die am Ende ihres Lebens stehen und Sterbebegleitung benötigen beziehungsweise suchen, zu tun hat. Sie hat diese Sorge dahin gehend geäußert, dass es da zwei Hürden gibt, bei denen noch nicht klar ist, wie sie mit dem neuen Gesetz zu nehmen sein werden.

Die erste Hürde ist die der Kosten für die ärztliche Aufklärung und die zweite die der Kosten für die Errichtung der Patientenverfügung.

Präsident Benn-Ibler hat von 100 bis 200 € gesprochen, die Notare haben auch Summen genannt. Ich sage Ihnen: Wenn ein Anwalt unverbindlich von 200 € spricht, dann lautet die Rechnung auf 400 €. – Das ist meine Erfahrung, und da habe ich nicht ganz Unrecht.

Ich sage Ihnen: Meine Sorge, die ich mit Bachinger und vielen anderen teile, ist, dass dieses Instrument das bleiben wird, was die Frau Dr. Fekter gesagt hat: ein Instrument, das von wenigen genutzt wird. Aber sie hat es anders gemeint, und zwar in dem Sinne gemeint, dass man nicht zu früh Verfügungen über das Ende des Lebens treffen


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