Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 85

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und Wünsche eingeht, das eine Ausfüllung und Beglaubigung mit ärztlicher Beratung ermöglicht und in dem auch ein Widerruf vermerkt werden kann?

In diesem Sinn habe ich auch den Beitrag von Professor Barta beim Hearing ver­standen. Er hat das sinngemäß eingebracht und gemeint, dass durch die Vorschrift, einen Rechtsanwalt oder einen Notar aufzusuchen, eine Barriere entsteht, das könnte man doch in die Institutionen hineinholen und es dadurch erleichtern.

Natürlich ist die Registrierung ein ganz wesentlicher Punkt. Mit einer ordnungs­gemäßen Registrierung steht und fällt aber auch die Selbstbestimmung einer ernst zu nehmenden Patientenverfügung. Das hat im Hearing auch der Vizepräsident des Seniorenrates kritisiert; er meinte, dass es in vielen Fällen gar nicht möglich sein wird, eine Patientenverfügung rechtzeitig aufzufinden.

Die e-card wäre eine Möglichkeit dazu, eine andere Möglichkeit wäre das Mitführen einer Hinweiskarte, die auch eine gute Registrierungsvariante darstellen könnte.

Letzter Punkt: Für mich ist noch unverständlich, dass es keine Übergangslösung für die vielen Patientenverfügungen gibt, die schon bestehen und die in dieser Form keine weitere Gültigkeit haben. Ich denke, dass diese selbstbestimmten Überlegungen dieser Personen nicht entsprechend ernst genommen werden.

Aus den genannten Punkten können wir dieser Vorlage leider nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.20.47

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen werden – im Gegensatz zur sozialdemokratischen Fraktion – dieser Gesetzesvorlage ihre Zustimmung geben. – Das wird dann Herr Professor Grünewald noch im Detail erläutern, nicht nur deshalb, weil ich ihn in dieser Frage für kompetenter halte, sondern auch deswegen, weil er als Arzt – es sind ja nur zwei Ärzte unter den Kolleginnen und Kollegen im Plenum des Nationalrats, Dr. Rasinger und er – sozusagen einen anderen Zugang zu dieser Thematik und einen anderen Blick darauf hat.

Wir Abgeordneten zum Nationalrat, die wir andere Berufe haben und möglicherweise auch Adressaten und Adressatinnen dieses neuen Gesetzes sind, sind froh, dass dieses Gesetz heute beschlossen wird. – Wir sind ja nicht nur als Patienten betroffen. Ein Patient kann man ja auch sein, wenn man noch nicht krank ist. Sobald man zu einem Arzt geht, ist man Patient, selbst wenn es nur um eine Beratung geht und man noch gesund ist.

Wir sind aus einem ganz spezifischen Grund froh, nämlich weil im Laufe der Dis­kussion, die eine in der Öffentlichkeit nicht allzu aufgeregte war, die Zwischentöne, die es gegeben hat, die aber – jetzt kann ich es sagen – Gott sei Dank leise geblieben sind, auch in eine andere Richtung gegangen sind, nämlich ein Patienten­verfügungs­gesetz nicht zu ermöglichen, weil die Sorge – das kann man positiv und negativ sehen – eines möglichen Missbrauchs beziehungsweise auch einer möglichen An­näherung an die Diskussion um aktive Sterbehilfe in diesem Grenzbereich eine berechtigte ist.

Ich habe in diesen Diskussionen irgendwie das Gefühl gehabt, wenn wir die Sache nicht zu Ende bringen, dann könnte sie auch wieder in die andere Richtung um­schlagen. Ich spreche jetzt auch aus der Erfahrung als Mitglied des Österreich-Kon-


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