Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 87

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möchte, das noch ganz weit weg ist. – Da bin ich ganz bei ihr, dass das zu beachten ist.

Wenn sich aber das Errichten einer Patientenverfügung bei Kosten von 200 bis 300 € für den rechtlichen Teil bewegt, während die Kosten für den ärztlichen Aufklärungsteil noch völlig offen sind – es ist ja auch noch völlig offen, wer die ärztliche Aufklärung zahlt: Zahlt sie die Sozialversicherung? Oder sind das Privathonorare von Ärzten? Oder geht man zur Caritas Socialis, die das sozusagen bisher schon bietet?; es ist also nicht ganz klar: Ist es dort kostenlos, oder ist es im Betreuungsteil inbegriffen? –, dann sind das Hürden, die genau den Zweck dieses Gesetzes nicht erfüllen, weil sie nämlich ärmere und finanziell nicht so gut gestellte Bevölkerungsteile von diesem neuen Instrument, das ich für richtig, notwendig und auch endlich gesetzlich klärbar halte, ausschließen werden.

Das ist auch der Inhalt unseres Entschließungsantrages, den ich jetzt verlesen möchte, wo wir der Frau Ministerin für Justiz die Idee und den Vorschlag unterbreiten, auch die Gerichte in das Errichten der Patientenverfügung mit einzubeziehen.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der folgenden Punkten Rechnung trägt:

1. Für die Errichtung von Patientenverfügungen können sich alle Bürgerinnen und Bürger an das für sie zuständige Bezirksgericht wenden.

2. Die Rechtsberatung vor der Errichtung von Patientenverfügungen und die Errichtung selbst bleibt den Richterinnen und Richtern vorbehalten. Hiefür sind entsprechende personelle Vorkehrungen durch das Bundesministerium für Justiz zu treffen.

3. Die Gerichtsgebühren für die Errichtung von Patientenverfügungen werden so niedrig wie möglich angesetzt.

4. Wären auf Grund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Person die Voraussetzungen zur Gewährung der Verfahrenshilfe erfüllt, ist die Errichtung ihrer Patientenverfügung kostenlos.

*****

Meine Damen und Herren! Wenn das an das Gesetz angefügt würde, dann wären zumindest meine Bedenken und meine Befürchtungen entkräftet, denn dann wäre es nicht ein Instrument, das – wie hast du das gesagt? – ein Minderheitenprogramm ist, sondern ein zielgerichtetes Instrument für Menschen, die in Autonomie – nämlich auch in finanzieller Autonomie! – über die Würde des Abschieds vom Leben im Voraus eine Bestimmung treffen.

Das wollen wir erreichen, und da sollen die Kosten niemanden daran hindern! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Mag. Stoisits eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und ausreichend unterstützt und steht damit auch mit in Verhandlung.

 


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