Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 88

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kol­legen betreffend die Möglichkeit der Errichtung von Patientenverfügungen bei den Bezirksgerichten, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justiz­ausschusses über die Regierungsvorlage (1299 d.B.): Bundesgesetz über Patienten­verfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) (1381 d.B.)

Die Errichtungskosten bei verbindlichen Patientenverfügungen sind beträchtlich:

Zum einen müssen gesunde Personen, die eine verbindliche Patientenverfügung errichten wollen, die Kosten des im PatVG vorgesehenen ärztlichen Aufklärungs­gesprächs aus der eigenen Tasche bezahlen, bei kranken Personen werden diese Kosten (zumindest nach der Vorstellung der Verfasser des PatVG) als Teil der Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen. Demnach soll eine gesunde Person, die – für den Fall, dass sie durch einen Autounfall ins Koma fällt – bestimmte Behandlungsmethoden ausschließen möchte, stärker zur Kassa gebeten werden, als eine im Zeitpunkt der Errichtung der Patientenverfügung bereits erkrankte Person. Diese Diskrepanz ist nicht einsichtig.

Zu den Kosten der ärztlichen Aufklärung gesellen sich darüber hinaus noch die Kosten der Rechtsanwälte oder Notare, die nach dem Konzept des PatVG an der Errichtung von Patientenverfügungen beteiligt sein müssen. Die „kostenfreie“ Alternative besteht zwar in der Errichtung einer Patientenverfügung bei den Patientenanwaltschaften, bedauerlicherweise muss jedoch diese prinzipiell zu begrüßende Alternative aufgrund der Feststellung des Justizausschusses nicht unbedingt kostenfrei sein.

Schließlich sei an dieser Stelle noch auf die Tatsache hingewiesen, dass nach dem jetzigen Konzept des PatVG alle diese Kosten bei jeder Erneuerung, die spätestens nach dem Ablauf von 5 Jahren erforderlich ist, wieder anfallen.

Damit wird im Endeffekt nur ein verschwindend geringer Teil der Patientenverfügungen auch tatsächlich verbindlich sein und dieses sinnvolle Instrument bei der Ausgestaltung der individuellen Entscheidungsfreiheit von Menschen beschränkt. Entscheidungs­freiheit darf jedoch ganz grundsätzlich keine finanzielle Frage darstellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, der folgenden Punkten Rechnung trägt:

1. Für die Errichtung von Patientenverfügungen können sich alle Bürgerinnen und Bürger an das für sie zuständige Bezirksgericht wenden.

2. Die Rechtsberatung vor der Errichtung von Patientenverfügungen und die Errichtung selbst bleibt den Richterinnen und Richtern vorbehalten. Hierfür sind entsprechende personelle Vorkehrungen durch das Bundesministerium für Justiz zu treffen.

3. Die Gerichtsgebühren für die Errichtung von Patientenverfügungen werden so niedrig wie möglich angesetzt.

 


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