Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits,
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Möglichkeit
der Errichtung von Patientenverfügungen bei den Bezirksgerichten, eingebracht
im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (1299 d.B.): Bundesgesetz über Patientenverfügungen
(Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) (1381 d.B.)
Die Errichtungskosten bei verbindlichen
Patientenverfügungen sind beträchtlich:
Zum einen müssen gesunde Personen, die eine verbindliche
Patientenverfügung errichten wollen, die Kosten des im PatVG vorgesehenen
ärztlichen Aufklärungsgesprächs aus der eigenen Tasche bezahlen, bei kranken
Personen werden diese Kosten (zumindest nach der Vorstellung der Verfasser des
PatVG) als Teil der Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen. Demnach
soll eine gesunde Person, die – für den Fall, dass sie durch einen
Autounfall ins Koma fällt – bestimmte Behandlungsmethoden ausschließen
möchte, stärker zur Kassa gebeten werden, als eine im Zeitpunkt der Errichtung
der Patientenverfügung bereits erkrankte Person. Diese Diskrepanz ist nicht
einsichtig.
Zu den Kosten der ärztlichen Aufklärung gesellen sich
darüber hinaus noch die Kosten der Rechtsanwälte oder Notare, die nach dem
Konzept des PatVG an der Errichtung von Patientenverfügungen beteiligt sein
müssen. Die „kostenfreie“ Alternative besteht zwar in der Errichtung einer
Patientenverfügung bei den Patientenanwaltschaften, bedauerlicherweise muss
jedoch diese prinzipiell zu begrüßende Alternative aufgrund der Feststellung
des Justizausschusses nicht unbedingt kostenfrei sein.
Schließlich sei an dieser Stelle noch auf die Tatsache
hingewiesen, dass nach dem jetzigen Konzept des PatVG alle diese Kosten bei
jeder Erneuerung, die spätestens nach dem Ablauf von 5 Jahren erforderlich ist,
wieder anfallen.
Damit wird im Endeffekt nur ein verschwindend geringer
Teil der Patientenverfügungen auch tatsächlich verbindlich sein und dieses sinnvolle
Instrument bei der Ausgestaltung der individuellen Entscheidungsfreiheit von
Menschen beschränkt. Entscheidungsfreiheit darf jedoch ganz grundsätzlich
keine finanzielle Frage darstellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz
wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der
folgenden Punkten Rechnung trägt:
1. Für die Errichtung von
Patientenverfügungen können sich alle Bürgerinnen und Bürger an das für sie
zuständige Bezirksgericht wenden.
2. Die Rechtsberatung vor der
Errichtung von Patientenverfügungen und die Errichtung selbst bleibt den
Richterinnen und Richtern vorbehalten. Hierfür sind entsprechende personelle
Vorkehrungen durch das Bundesministerium für Justiz zu treffen.
3. Die Gerichtsgebühren für die
Errichtung von Patientenverfügungen werden so niedrig wie möglich angesetzt.