Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 89

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4. Wären aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Person die Voraussetzungen zur Gewährung der Verfahrenshilfe erfüllt, ist die Errichtung ihrer Patientenverfügung kostenlos.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Ministerin.

 


12.30.39

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsident! Frau Kollegin Gastinger! Hohes Haus! Zuerst ein paar Worte zur Vorgeschichte dieses Gesetzes: Österreich hat auch als Antwort auf die Legalisierung der Sterbehilfe in Holland ein klares Bekenntnis – und zwar ein Vier-Parteien-Bekenntnis – gegen die aktive Sterbehilfe, aber für die Sterbebegleitung abgelegt und in dieser Folge auch eine parlamentarische Enquete im Mai 2001 durchgeführt, um eben Solidarität mit den Sterbenden zu bekunden und Aspekte einer humanen Sterbebegleitung in Österreich zu diskutieren.

In der Folge dieser Enquete ist es im Dezember 2001 zu einem Vier-Parteien-Antrag gekommen, in dem das damalige Bundesministerium für Soziales und Gesundheit beauftragt wurde, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu entwickeln. Bundesminister Haupt hat damals sofort eine Expertengruppe eingesetzt, die von 2001 bis 2003 getagt hat.

Das Gesundheitsministerium hat nach der Änderung des Ministeriengesetzes diese Expertengruppe übernommen, einen Gesetzentwurf fertig gestellt und in Begutachtung geschickt.

Wir haben in weiterer Folge in sehr intensiver Diskussion und Auseinandersetzung vor allem mit dem Justizministerium, mit der Frau Justizminister und ihren Expertinnen und Experten, aber auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Hospiz-Bewegung, der Organisationen, die sich ja schon seit Jahren mit dem Aufbau der Sterbebegleitung in Österreich beschäftigen, und mit der Ethikkommission versucht, diesen Gesetzentwurf zur gemeinsamen Ministerratsvorlage des Bundesministeriums für Justiz und des Bun­desministeriums für Gesundheit weiterzuentwickeln.

Worum ging es da? – Patientenverfügungen waren auch bisher möglich. Sie waren allerdings nur beachtlich, nicht verbindlich. Es ist vor allem der Caritas Socialis und der Caritas zu danken, die ja das Instrument weiterentwickelt haben, Informations­broschüren verfasst haben, aber auch Entwürfe für Patientenverfügungen gemacht haben. Im Großen und Ganzen hat sich das alles bis zum heutigen Tag jedoch im rechtsfreien Raum bewegt und hat natürlich zu Verunsicherungen bei Patientinnen und Patienten, aber auch bei Ärztinnen und Ärzten geführt.

Bei dieser gesetzlichen Regelung war es uns wichtig, eine klare Unterscheidung zu treffen, und zwar im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie, also Selbstbestim­mung, und dem Verbot aktiver Sterbehilfe und andererseits der ärztlichen Ent­scheidungspflicht, der Behandlungspflicht und auch der Entbindung von der ärztlichen Behandlungspflicht, denn die Patientenautonomie begrenzt die ärztliche Behandlungs­pflicht. – Sie kann aber nicht aktive Sterbehilfe verlangen.

Die Diskussion in diesem Spannungsfeld hat sich in den letzten eineinhalb Jahren sehr intensiv gestaltet. Wir haben es uns wirklich nicht leicht gemacht. Wir haben intensiv vor allem mit Expertinnen und Experten, die tatsächlich mit sterbenden und schwer


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